30 Jun 15

Forschungsfreiheit und ihre Grenzen im Bereich der "Menschenversuche"

Teilnehmer an medizinischen oder psychologischen  Studien müssen – so die weltweite Standardforderung  – hierzu ihre informierte Einwilligung geben.  Über die erforderlichen Zusatzbedingungen wie über  die berechtigten Ausnahmen werden jedoch anhaltend  und international kontroverse ethische Debatten  geführt. Zu den zentralen Fragen gehören: Sollen  Patien ten selbstbestimmt in hochriskante Behandlungs  versuche einwilligen dürfen? Was sollen Stellvertreter  für nicht-einwilligungsfähige Teilnehmer  legitimieren dürfen? Im Vortrag geht es um die argumen  tativen ‚Fäden‘ dieser Auseinandersetzungen.

Bettina Schöne-Seifert lehrt als Professorin für Medizinethik an der Universität Münster und ist Mitglied der dortigen Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Bioethik“. Sie ist unter anderem Mitglied der Leopoldina, Fellow des Hastings Center und Ordentliches Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.

Der Eintritt ist frei.

Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird. Wir stellen den Video-Stream zum Download auf unsere Homepage. Eine Übertragung im Hörfunk zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen. Die Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert.

Baseler Hof Säle | Esplanade 15 | 20354 Hamburg | Dienstag | UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN

Dienstag, 30. Juni 2015 um 00:00