Forschungsfreiheit und ihre Grenzen im Bereich der "Menschenversuche"
Teilnehmer an medizinischen oder psychologischen Studien müssen – so die weltweite Standardforderung – hierzu ihre informierte Einwilligung geben. Über die erforderlichen Zusatzbedingungen wie über die berechtigten Ausnahmen werden jedoch anhaltend und international kontroverse ethische Debatten geführt. Zu den zentralen Fragen gehören: Sollen Patien ten selbstbestimmt in hochriskante Behandlungs versuche einwilligen dürfen? Was sollen Stellvertreter für nicht-einwilligungsfähige Teilnehmer legitimieren dürfen? Im Vortrag geht es um die argumen tativen ‚Fäden‘ dieser Auseinandersetzungen.
Bettina Schöne-Seifert lehrt als Professorin für Medizinethik an der Universität Münster und ist Mitglied der dortigen Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Bioethik“. Sie ist unter anderem Mitglied der Leopoldina, Fellow des Hastings Center und Ordentliches Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.
Der Eintritt ist frei.
Wir weisen darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird. Wir stellen den Video-Stream zum Download auf unsere Homepage. Eine Übertragung im Hörfunk zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen. Die Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert.
Baseler Hof Säle | Esplanade 15 | 20354 Hamburg | Dienstag | UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN