Portrait Prof. Dr. Michael Koehler

Prof. Dr. Michael Köhler

Fachgebiet:

Rechtsphilosophie und Strafrecht

Zuwahljahr: 2005
Institution: Universität Hamburg
Jahrgang: 21.05.1945 - 02.08.2022

Michael C. Köhler studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und München. In seiner Dissertation, mit der er 1972 promoviert wurde, beschäftigte er sich mit der Lehre vom Widerstandsrecht in der deutschen konstitutionellen Staatsrechtslehre in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert.

Als Wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg vertiefte er sein juristisches Fachwissen und habilitierte sich 1978 mit einer strafrechtlich-rechtsphilosophischen Untersuchung zum Thema der bewussten Fahrlässigkeit in den Fächern Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, in denen er auch die venia legendi erhielt. Nach Professuren an den Universitäten Heidelberg und Köln nahm er 1983 einen Ruf als Ordentlicher Professor an der Universität Hamburg an.

Neben der umfangreichen Lehre und der Position als Geschäftsführender Direktor des Seminars für Rechtsphilosophie publizierte er ausführlich zu rechtsphilosophischen Fragen und der Theorie der Gerechtigkeit. Seit 2001 war er Mitglied der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften, 2006 wurde er als Ordentliches Mitglied in die Akademie der Wissenschaften in Hamburg gewählt.

Mit Michael C. Köhler verliert die Akademie einen engagierten und kritischen Wissenschaftler sowie hochgeschätzten Kollegen, den wir in bleibender Erinnerung behalten werden.

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