Prof. Dr. Michael Köhler
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und München, Ablegung beider juristischer Staatsprüfungen, Promotion mit einer Arbeit zum Widerstandsrecht in der deutschen Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts, Habilitation mit einer Schrift zur „Bewussten Fahrlässigkeit“ an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg in den Fächern Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Professuren an den Universitäten Heidelberg, Köln und (seit 1983) Hamburg (Seminar für Rechtsphilosophie). – Arbeitsschwerpunkte: Entfaltung einer »konkreten Rechtsphilosophie«, d. h. die kritische Bearbeitung der Leitbegriffe des ganzen Rechtssystems, auf dieser Grundlage Arbeiten zu Grundfragen des Strafrechts, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil (1997), Arbeiten zur Teilhabegerechtigkeit, zu Grundsatzfragen des internationalen Rechts, zweisprachige Neuausgabe der Friedensschriften J. J. Rousseaus mit Kommentar (2009), Arbeiten zu Begriff und Wert des Geldes (2013).
Die Akademie eröffnet die Möglichkeit interdisziplinärer Bearbeitung der Bezüge kulturell-gesellschaftlicher Identitäten und ihrer rechtlichen Anerkennung zu dauerhaftem internationalem Rechtsfrieden.
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