– Bewerbungsfrist 15. April 2021 –
Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg fördert mit dem Programm der Young Academy Fellows herausragende promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen in Norddeutschland finanziell und ideell für drei Jahre. Ziel ist es, die Young Academy Fellows (YAFs) in die Arbeit der Akademie zu integrieren und ihnen ein akademisches Netzwerk sowie Freiraum für interdisziplinäre und generationenübergreifende Forschungsdialoge und -aktivitäten zu bieten, um sie individuell und als Gruppe auf ihrem Karriereweg zu unterstützen. Seit 2020 werden bereits sieben Fellows gefördert. Die Akademie ruft nun interessierte KandidatInnen (m/w/d) bis 15.04.2021 zur Bewerbung für den Jahrgang 2021 auf, der im Oktober 2021 in die Akademie aufgenommen wird.
Im Rahmen des i. d. R. dreijährigen Fellowships[1] werden die folgenden Formate und Aktivitäten angeboten bzw. durch ideelle und finanzielle Unterstützung ermöglicht:
Young Academy Fellows können aufgrund einer Eigenbewerbung oder auf Vorschlag in die Akademie aufgenommen werden. In beiden Fällen bedarf es einer elektronischen Bewerbung mit
Wir freuen uns darauf, Ihre aussagekräftige Bewerbung, nach Möglichkeit in deutscher Sprache, in einer Datei zusammengefasst, bis 15. April 2021 per E-Mail zu erhalten: organisation(at)awhamburg.de
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.awhamburg.de/nachwuchsfoerderung/yaf.html
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Akademie:
Akademie der Wissenschaften in Hamburg
Wolfgang Denzler
Edmund-Siemers-Allee 1, Ostflügel, 2. OG
20146 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 / 42 94 86 69–27
organisation(at)awhamburg.de
[1]Nach drei Jahren sind auf begründeten Antrag zwei Jahre Verlängerung des Fellowships möglich, bei längeren Auslandsaufenthalten ist es zudem möglich, dass das Fellowship für den Zeitraum als „ruhend“ anerkannt wird.
[2]Ausgenommen sind Aktivitäten, die satzungsgemäß den Ordentlichen Mitgliedern vorbehalten sind, wie etwa die stimmberechtigte Teilnahme an Wahlen.
[3]Zeiten der Kinderbetreuung oder vergleichbarer Betreuung werden angerechnet, jeweils mit maximal zwei Jahren pro Kind. Die maximale Verlängerung der Antragsfristen aufgrund von Betreuungszeiten ist insgesamt auf sechs Jahre begrenzt.