PM 10/2014 Hamburger Bürgerschaft ändert Akademiegesetz

Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das "Gesetz zur Errichtung der Körperschaft Akademie der Wissenschaften in Hamburg" in einigen wichtigen Punkten den aktuellen Anforderungen angepasst. Zu den bedeutendsten Änderungen gehört die Einführung einer lebenslangen Mitgliedschaft für Ordentliche und Korrespondierende Mitglieder. "Die Gesetzesreform erlaubt den Mitgliedern der Akademie perspektivisch weitreichendere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten als bisher und wird auf diese Weise die Arbeitsfähigkeit der Akademie stärken. Wir danken der Hamburger Bürgerschaft sehr für ihre einmütige Unterstützung in dieser Angelegenheit", so Akademiepräsident Kreuzer.

Die Hamburgische Bürgerschaft gründete die Akademie der Wissenschaften in Hamburg 2004 mit der Absicht, eine unabhängige Gelehrtengesellschaft im norddeutschen Raum zu etablieren. Sie bildet eine neutrale Plattform für die Zusammenarbeit zwischen Fächern und Wissenschaftsinstitutionen der Region von Hamburg über Schleswig-Holstein bis nach Mecklenburg-Vorpommern und unterstützt deren nationale wie internationale Vernetzung und Sichtbarkeit. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Fächer und Institutionen übergreifende Forschung, die Vermittlung von Wissenschaft und Forschung sowie die Politikberatung. Damit die Akademie diesen Anforderungen und Aufgaben besser gerecht werden kann, hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das "Gesetz zur Errichtung der Körperschaft Akademie der Wissenschaften in Hamburg" in einigen wesentlichen Punkten geändert.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Einführung einer lebenslangen Mitgliedschaft für Ordentliche und Korrespondierende Mitglieder
Bislang konnten die Mitglieder nur für 10 Jahre in die Akademie gewählt werden; durch die Neuregelung werden die Akademiemitglieder in Hamburg den Akademiemitgliedern aller anderen deutschen wissenschaftlichen Landesakademien gleichgestellt. Die Binnenorganisation der Akademie bleibt weiter über interdisziplinäre Arbeitsgruppen geregelt und unterscheidet sich damit von den Organisationsstrukturen der anderen Länderakademien. Die Höchstzahl von 80 Ordentlichen Mitgliedern bleibt erhalten.

Erhöhung der Anzahl Korrespondierender Mitglieder von 40 auf 50
Diese Regelung ermöglicht eine bessere Vernetzung der Akademie auch außerhalb ihres Einzugsgebiets und die Einbindung vor allem auch internationaler Kompetenz in die Arbeit der Akademie; sie ist eine Anpassung aufgrund der nunmehr lebenslangen Mitgliedschaft.

Einführung des Status "Entpflichtetes Ordentliches Mitglied"

Er gilt ab Vollendung des 70. Lebensjahres automatisch für alle Mitglieder und bedingt den Verlust des aktiven Wahlrechts; mit dessen Einführung entfällt zugleich der Status des "Seniormitglieds".

"Alle Neuregelungen im Akademiegesetz beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre. Mit den Gesetzesänderungen wird die projektbezogene Arbeit der Akademie an Zukunftsthemen noch besser als bisher möglich sein und die erwünschte überregionale Ausstrahlungskraft der Akademie erhöht werden können. Nicht zuletzt wird durch die Gesetzesreform die Mitarbeit der Mitglieder in sinnvoller Weise gestärkt", so Akademiepräsident Edwin J. Kreuzer.

Den vollständigen geänderten Gesetzestext finden Sie hier:
http://www.awhamburg.de/portrait/organisation/gesetz.html