15 Dez 16

Die Unterscheidung von Geistlichem und Weltlichem in der Reformation – ein Segen für die Nachwelt

Vor dem Hintergrund der spätantiken "Civitas-Lehre" des Augustinus und der mittelalterlichen Theorie von den zwei Schwertern hat die Reformation den Keim für ein neues Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche gesetzt. Der Vortrag liefert einen Überblick über die einschlägigen Ansichten der maßgeblichen Reformatoren und zieht eine Verbindungslinie zum aktuellen Religionsverfassungsrecht unter dem Grundgesetz.

Peter Unruh hat in Göttingen Rechtswissenschaften studiert und wurde aufgrund einer Arbeit zum Thema "Die Herrschaft der Vernunft - Zur Staatsphilosophie Immanuel Kants" promoviert. Im Jahr 2001 folgte seine Habilitation ("Der Verfassungsbegriff des Grundgesetzes - Eine verfassungstheoretische Rekonstruktion"). 2005 trat Unruh sein Amt als Rechtsdezernent im Kirchenamt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche an. Seit September 2012 ist er Präsident des Landeskirchenamtes der Nordkirche. Zugleich ist er außerplanmäßiger Professor an der Universität Göttingen.

Diese Veranstaltung wird gefördert durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Baseler Hof Säle | Esplanade 15 | 20354 Hamburg
Donnerstag, 15. Dezember 2016, 19 Uhr | UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN

Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 00:00