Portrait Prof. Dr. Dr. h. c. Albrecht Zeuner

Prof. Dr. Dr. h. c. Albrecht Zeuner

Fachgebiet:

Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Institution: Universität Hamburg
Jahrgang: 03.12.1924 - 19.02.2021

Albrecht  Zeuner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg, wo er 1952 promoviert wurde. Dort arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent und wurde 1957 habilitiert. 1958 wurde er als Professor für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an die Universität Saarbrücken berufen. 1961 folgte er einem Ruf auf eine Professur gleicher Widmung an die Universität Hamburg, die er bis zu seiner Emeritierung 1990 innehatte. Als gebürtiger Thüringer war es ihm ein wichtiges Anliegen, bei der Überwindung der deutschen Teilung mitzuwirken. So übernahm er u. a. im Jahre 1991-1992 an der Universität Rostock das Amt des Gründungsdekans zur Wiedererrichtung der Juristischen Fakultät. Albrecht Zeuner befasste sich mit Zivilprozessrecht, Bürgerlichem Recht und Arbeitsrecht. Die Schwerpunkte seiner Arbeit waren die Rechtsfolgen zivilgerichtlicher Urteile und das Recht der Schadenshaftung.

Albrecht Zeuner war seit 1989 Mitglied in der Joachim Jungius-Gesellschaft und gehörte der Akademie der Wissenschaften in Hamburg seit deren Gründung 2005 an.

Akademiepräsident Edwin J. Kreuzer: „Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg verliert mit Albrecht Zeuner ein hochgeschätztes, bis zuletzt sehr engagiertes Mitglied. Er hat kaum eine Mitgliederversammlung versäumt, sich in die Diskussionen eingebracht und durch seine präzisen Analysen und immense Erfahrung bereichert. Wir werden seine Hilfsbereitschaft und Zugewandtheit in bleibender Erinnerung behalten. "

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