
Prof. Dr. Hans Hermann Seiler
Römisches Recht, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Bürgerliches Recht
Hans Hermann Seiler wurde, nach Studien in Freiburg i.Br. und Münster, 1957 bei Max Kaser promoviert. Ihm folgte er an die Universität Hamburg, wo er 1965 habilitiert und 1968 als Professor für Römisches Recht und Bürgerliches Recht berufen wurde. Trotz mehrerer Rufe von diversen Universitäten blieb Seiler bis zu seiner Emeritierung in Hamburg. Weiterhin wirkte er von 1970 bis 1983 als Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht.
Dreißig Jahre lang arbeitete Hans Hermann Seiler an einer Neuübersetzung des Corpus Iuris Civilis und brachte seine hohe Sachkenntnis in die Edition ein. Er war Mitglied in der Joachim Jungius-Gesellschaft und gehörte der Akademie der Wissenschaften in Hamburg seit deren Gründung 2005 an. Mit Hans Hermann Seiler verliert die Akademie einen engagierten und kritischen Gesprächspartner, den wir in bleibender Erinnerung behalten werden.