Joachim Jungius-Preis 2020

Der Neurowissenschaftler Dr. Alexandros Goulas vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf erhält den Joachim Jungius-Preis 2020 zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Der von der Joachim Jungius-Stiftung der Wissenschaften zu Hamburg in Höhe von 5.000 Euro finanzierte Nachwuchsförderpreis wurde 2020 zum Thema „Netzwerkforschung“ ausgeschrieben.

Der Preisträger
Dr. Alexandros Goulas hat Informatik (BSc) und Künstliche Intelligenz (MSc) in Griechenland und Belgien studiert und wurde in den Neurowissenschaften (PhD) in den Niederlanden promoviert. 2015 kam er im Rahmen eines Humboldt Research Fellowship nach Hamburg. Dort arbeitet er seitdem am Institute of Computational Neuroscience des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Die  Forschungsfelder von Dr. Goulas sind Netzwerkforschung, künstliche neuronale Netze und experimentelle Neurowissenschaften.
Der Neurowissenschaftler erhält die Auszeichnung für die theoretisch und methodisch äußerst anspruchsvolle Studie „Spatiotemporal ontogeny of brain wiring“. Die Forschungsarbeit besticht durch die Anwendung neuester Methoden der Netzwerkanalyse auf makroskopische Netzwerkeigenschaften von menschlichen und nicht-menschlichen Gehirnen.

Die Auswahlkommission des Joachim Jungius-Preises 2020 ist mit den Akademiemitgliedern Prof. Dr. Andreas Engel, Prof. Dr. Brigitte Röder und dem Präsidenten der Akademie, Prof. Dr. Edwin Kreuzer, besetzt. Von Seiten der Joachim Jungius-Stiftung sind die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Kurt Pawlik und Prof. Dr. Jörn Henning Wolf, beide zugleich Akademiemitglieder, in der Auswahlkommission vertreten.

Zum Joachim Jungius Preis

Zur Ausschreibung

Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg ist eine fächerübergreifende Forschungseinrichtung. Mit der Vergabe desJoachim Jungius-Preises baut die Aademie ihre Nachwuchsförderung für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrem Einzugsbereich - neben der bereits bestehenden Förderung „Forum Junge Wissenschaft“ - weiter aus.

Die Ausschreibung richtet sich an promovierende oder promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen aller Forschungsrichtungen bis zu einem Alter von 40 Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung. Es werden nur Anträge aus den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen berücksichtigt.