Portrait Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt

Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Karsten Schmidt

Fachgebiet:

Unternehmensrecht

Zuwahljahr: 2005
Institution: Bucerius Law School
Jahrgang: 1939

Fragt man Fachkollegen, wofür ich stehe, wird ihnen der Sinnwandel des Handelsrechts zum Unternehmensrecht, die Institutionenbildung im Gesellschafts- und Insolvenzrecht der Unternehmen sowie die Harmonisierung von Politik und Systematik im Kartellrecht einfallen, wohl auch der Versuch einer ganzheitlichen Sicht auf das Privatrecht. Fragt man, was mich zum Rechtsgelehrten machte, ist die Antwort: Defizite als Musicus, Lust am Nachdenken und Schreiben, nicht wenig Fleiß, aber noch mehr Glück! Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und München legte ich 1965/69 die Staatsexamina ab, wurde 1972 mit einer gesellschaftsrechtlichen Arbeit promoviert und habilitierte mich 1975/1976 für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Zivilprozessrecht in Bonn. Ich war Professor in Göttingen (1976/77), Hamburg (1977–1997) und Bonn (1997–2004), von 2004 bis 2012 Präsident der Bucerius Law School. Ich bin oder war in mehreren wissenschaftlichen Vereinigungen Vorstands- bzw. Beiratsmitglied. Neben das wissenschaftliche Œuvre treten seit den 1990er Jahren vermehrt Lehrtätigkeiten im Ausland.

Von der Akademie erwarte ich Vielfalt und starke Präsenz im Geistesleben.

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