Mit Vollendung des 70. Lebensjahres werden Ordentliche Mitglieder entpflichtet. Sie können sich jedoch weiterhin an der Akademiearbeit beteiligen.
Mit Vollendung des 70. Lebensjahres werden Ordentliche Mitglieder entpflichtet. Sie können sich jedoch weiterhin an der Akademiearbeit beteiligen.