Versammlung der Akademiemitglieder

Der Versammlung gehören alle Ordentlichen Mitglieder an. Sie wird vom Präsidenten geleitet. Die entpflichteten Ordentlichen Mitglieder (ab Vollendung des 70. Lebensjahres) haben kein Stimmrecht bei der Zuwahl neuer Mitglieder, bei der Aberkennung der Mitgliedschaft und bei der Besetzung der Gremien.

Die Versammlung entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Akademie.

Zu den Aufgaben der Versammlung gehören unter anderem:

  • Bestätigung der Wahl neuer Mitglieder
  • Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten, der weiteren Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführes sowie der Ehrenmitglieder
  • Bestätigung der Wahl der des Vorsitzenden des Ausschusses Akademievorhaben und des Zuwahlausschusses
  • Entscheidung über die Einrichtung von Arbeits- und Projektgruppen für die wissenschaftliche Forschung
  • Entscheidung über das Arbeitsprogramm
  • Entscheidung über den vom Vorstand vorgeschlagenen Wirtschaftsplan
  • Entscheidung über die Verleihung von Akademiepreisen und Medaillen.
  • Verabschiedung und Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung