Young Academy Fellows 2024

Ausschreibung Postdoc Fellowships

– Bewerbungsfrist: 22. April 2024 –

Mit dem Programm der Young Academy Fellows (YAFs) fördert die Akademie der Wissenschaften in Hamburg herausragende promovierte junge Wissenschaftler:innen (m/w/d) aller Disziplinen in Norddeutschland finanziell und ideell für drei Jahre. Ziel ist es, die Fellows in die Arbeit der Akademie zu integrieren und ihnen ein akademisches Netzwerk sowie Freiraum für interdisziplinäre und generationsübergreifende Forschungsdialoge und -aktivitäten zu bieten, um sie als Gruppe und individuell auf ihrem Karriereweg zu unterstützen. Es ist dabei ein wichtiges Anliegen der Akademie, Chancengleichheit, Vielfalt und Internationalität im akademischen Bereich und in der Wissenschaft zu fördern. Die Akademie ruft interessierte Kandidat:innen dazu auf, sich für den neuen Jahrgang zu bewerben, der im Herbst 2024 in die Akademie aufgenommen wird.

Aktivitäten und Möglichkeiten im YAF-Programm

Im Rahmen des i. d. R. dreijährigen Fellowships werden u. a. die folgenden Formate und Aktivitäten angeboten bzw. durch ideelle und finanzielle Unterstützung ermöglicht:

  • Wissenschaftliche Arbeit in interdisziplinären ehrenamtlichen Projekt- und Arbeitsgruppen
  • Finanzielle Förderung für Gruppenaktivitäten, also interdisziplinäre Vorhaben mehrerer Fellows (Workshops, Vortragsreihen, Konferenzen, Publikationen etc.)
  • Gründung eigener Projektgruppen, um originäre Fragestellungen interdisziplinär zu bearbeiten
  • Vernetzung mit Mitgliedern und Fellows der Akademie in den norddeutschen Bundesländern zur Unterstützung der beruflichen und akademischen Entwicklung und der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Individuelle finanzielle Förderung (Reisekosten, Sachmittel, Betreuungskosten u. Ä.)

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Hervorragend abgeschlossene Dissertation (mindestens magna cum laude)
  • Befristete hauptberufliche Beschäftigung in einer akademischen Institution, etwa einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Bremen
  • Um den vollen Nutzen aus dem Förderprogramm und den Möglichkeiten der Akademie ziehen zu können, sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nötig
  • Interesse an interdisziplinären Fragestellungen
  • Hinreichende zeitliche Ressourcen für die Teilnahme und Mitwirkung an Veranstaltungen und Aktivitäten der Akademie und des YAF-Programms
  • Bewerbung bis zu vier Jahre nach Abschluss der Promotion; Betreuungszeiten werden angerechnet[1]

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Bewerbung, bis zum 22. April 2024 per E-Mail an: ausschreibung(at)akademie-der-wissenschaften-in-hamburg.de

Zusammengefasst in einer PDF-Datei:

  • Motivationsschreiben
  • Promotionsurkunde[2]
  • Kurzlebenslauf
  • Publikationsverzeichnis

Zusätzlich als separate Einzeldateien:

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Akademie. Weitere Informationen, insbesondere die Programmrichtlinien finden Sie unter: https://www.awhamburg.de/yafs

Akademie der Wissenschaften in Hamburg

Wolfgang Denzler
Referent für wissenschaftliche Publikationen und Nachwuchsförderung
Edmund-Siemers-Allee 1, Ostflügel, 2. OG
20146 Hamburg
Telefon: +49 40 / 42 94 86 69–27
ausschreibung(at)akademie-der-wissenschaften-in-hamburg.de
https://www.awhamburg.de/yafs

Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Ihr gehören herausragende Wissenschaftler:innen aller Disziplinen aus Norddeutschland an. Sie trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Fächern, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Institutionen zu intensivieren und ist Mitglied der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

  Das YAF-Programm wird unterstützt von:

  • Claussen-Simon-Stiftung
  • Dürr-Stiftung Hamburg
  • Hapag-Lloyd Stiftung                                                   

Finanziert durch die Freie und Hansestadt Hamburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] Zeiten der Kinderbetreuung oder vergleichbarer Betreuung werden mit maximal zwei Jahren pro Kind angerechnet. Die maximale Verlängerung der Antragsfristen aufgrund von Betreuungszeiten beträgt insgesamt sechs Jahre.

[2] Falls die Promotionsurkunde noch nicht vorliegt, kann sie nachgereicht werden.

Aktuelle Ausschreibungen