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Sicherheit wovor, durch wen, für wen und wie?

Nach dem Kalten Krieg wurde der Sicherheitsbegriff erweitert. Der globale Schutz von Mensch und Natur rückte ins Zentrum. In von kriegerischen Konflikten geprägten Zeiten dominiert wieder das realpolitische Konzept der Abwehr militärischer Bedrohungen.
Essay von Michael Brzoska, 30. März 2026

Sitzungssaal des Sicherheitsrates im UN-Hauptquartier in New York City
Sitzungssaal des Sicherheitsrates im UN-Hauptquartier in New York City

„Ohne Sicherheit ist alles nichts“,[1] sagte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung am 6. Juni 2024. Anlass der Erklärung war ein terroristischer Anschlag am 31. Mai 2024 in Mannheim, bei dem ein Polizist getötet wurde und vier weitere Menschen verletzt worden waren.

Aber Olaf Scholz bezog seine Aussage nicht nur auf Schutz vor Terrorismus. Er fuhr fort:

„Dieser Satz hat für mich große Bedeutung. Denn wo es an Sicherheit fehlt, da wächst die Furcht – Furcht der Bürgerinnen und Bürger untereinander, Furcht vor äußeren Bedrohungen, Furcht vor der Zukunft, Furcht, die Vertrauen und Zuversicht zersetzt. Gerade deshalb ist Sicherheit der Schlüssel für alles andere. Gerade deshalb bin ich so überzeugt: Sicherheit ist der Grundpfeiler unserer Freiheit, unserer Demokratie und unserer Rechtsstaatlichkeit. Gerade deshalb tritt die Bundesregierung allen Bedrohungen, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, so entschieden entgegen. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.“

Damit gab der damalige Bundeskanzler einem weiten Verständnis Ausdruck, sowohl dessen, was schützenswert ist, als auch durch wen der Schutz erfolgen soll. Im Kern sind danach die Grundlagen der staatlichen Verfassung Deutschlands und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Bestand, jene Objekte, die gesichert werden sollen, mit dem Staat als deren Hüter.

Debatte zu Klimawandel und der Ernährungsunsicherheit 2024: UN-Generalsekretär António Guterres warnte den Weltsicherheitsrat vor der gefährlichen Verbindung zwischen Konflikten, Klimachaos und Hunger.
Debatte zu Klimawandel und der Ernährungsunsicherheit 2024: UN-Generalsekretär António Guterres warnte den Weltsicherheitsrat vor der gefährlichen Verbindung zwischen Konflikten, Klimachaos und Hunger.

Wehrhaft, resilient und nachhaltig

Dieses breite, auf den eigenen Staat fokussierte Verständnis von Sicherheit findet sich auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie vom Sommer 2023, der ersten, die sich deutsche Bundesregierungen gegeben haben. In diesem Dokument wird das Konzept der „integrierten Sicherheit“ eingeführt. „Integrierte Sicherheit bedeutet, alle Themen und Instrumente zusammenzubringen, die für unsere Sicherheit vor Bedrohungen von außen relevant sind.“[2]

Zahlreiche solcher Bedrohungen werden genannt und unter drei Stichworten zusammengeführt: Als erstes „wehrhaft“, wo es vor allem um militärische Aspekte wie die Ausrüstung der Bundeswehr und die Zusammenarbeit in der NATO geht, als zweites „resilient“, in dem der gesellschaftliche Zusammenhalt im Zentrum steht, der durch Versuche äußerer Einflussnahme geschwächt werden könnte, und schließlich „nachhaltig“ mit einem Schwerpunkt auf Klimakrise, Biodiversität und Ökosystemen. Damit wird ein breites Spektrum von Politikfeldern angesprochen, von der Militärpolitik über Bildungspolitik bis zu Umwelt- und Entwicklungspolitik. „Sicherheit ist in diesem Sinn Bestandteil aller Politikbereiche und beschreibt ein ihnen gemeinsames Ziel.“[3] 

Was in der Nationalen Sicherheitsstrategie sehr einvernehmlich klingt, war im Vorfeld der Abfassung durchaus umstritten, insbesondere zwischen dem grün geführten Außenministerium und dem sozialdemokratisch geführten Kanzleramt. Der Spitze des Auswärtigen Amtes ging es darum, globale, insbesondere ökologische, Aspekte aber auch Genderthemen stark zu machen, das Kanzleramt legte Wert darauf, aktuelle Bedrohungen durch Gewaltanwendung, vor allem durch Russland, in den Vordergrund zu rücken. Auseinandersetzungen gab es auch über die Konsequenzen der Strategie für die einzelnen Politikfelder und die für sie zuständigen Ministerien. 

Versicherheitlichung bedroht Themenautonomie

Ein Politikfeld unter das Primat der Sicherheit zu stellen, schränkt dessen Eigenwert ein. Beispiel Entwicklungspolitik: Der Stellenwert einiger Empfängerländer, etwa solcher, denen geholfen werden soll, gegen militante, terroristische Gruppen vorzugehen, nimmt gegenüber anderen Empfängerländern zu, bei denen es „nur“ um Bekämpfung von Armut und wirtschaftliche Entwicklung geht. Theoretisch bietet die „Versicherheitlichung“[4] eines Politikfeldes zwar die Chance, mehr finanzielle Ressourcen zu reklamieren – denn Aktivitäten in seinem Rahmen dienen ja dann auch dem vorrangigen Ziel der Sicherheit. In der Praxis hat sich dieses Ansinnen aber als Trugschluss erwiesen, wofür wieder die Entwicklungspolitik als Beispiel dienen kann.

Ein breiter Sicherheitsbegriff, wie er in der Nationalen Sicherheitsstrategie von 2023 zum Ausdruck kommt, vermindert den relativen Stellenwert von Politikfeldern, bei denen der Bezug zu äußeren Bedrohungen schwach oder nicht unmittelbar einsichtig ist, insbesondere wenn es um finanzielle Mittel geht. Das erhöht den Anreiz die Bedeutung des eigenen Politikfeldes für Sicherheit zu überhöhen oder zumindest in diese Richtung zu argumentieren. Denn wo ein Bezug zu äußeren Bedrohungen zumindest konstruiert werden kann, steigen die Chancen im intra- und interministeriellen Konkurrenzkampf zu bestehen.

Der breite Sicherheitsbegriff, der in westlichen Staaten in den letzten Jahrzehnten weite Verbreitung gefunden hatte, verliert aktuell an politischer Attraktivität. Insbesondere die Rückkehr zu offenen militärischen Konfrontationen an mehreren geopolitischen Brennpunkten – allen voran die russische Invasion in der Ukraine – hat denjenigen Auftrieb gegeben, die „Sicherheit” vor allem als Schutz vor militärischen Bedrohungen von außen definieren. Dies hat zu einer anteiligen Umverteilung der Staatsausgaben zu Gunsten des Verteidigungsministeriums geführt. Der Etat des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist demgegenüber zwischen 2022 und 2025 trotz der partiellen Reorientierung seiner Zielsetzung auf Sicherheit deutlich geschrumpft.

Irak-Krise 2003: US-Außenminister Colin Powell präsentiert vor dem UN-Sicherheitsrat vermeintliche Beweise für ein irakisches Massenvernichtungswaffen-Programm. Die Sitzung wird vom damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer geleitet.
Irak-Krise 2003: US-Außenminister Colin Powell präsentiert vor dem UN-Sicherheitsrat vermeintliche Beweise für ein irakisches Massenvernichtungswaffen-Programm. Die Sitzung wird vom damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer geleitet.

Realpolitische Sicherheit

Noch bis in die Endphase des Kalten Kriegs in den 1980er-Jahren dominierte ein enges, „realpolitisches“ Sicherheitskonzept. Im Zentrum standen die Ausrichtung und Ausstattung der eigenen Streitkräfte sowie die militärpolitische Zusammenarbeit mit Verbündeten. Hinzu kommen auch die politischen, diplomatischen und praktischen Bemühungen um eine Verminderung der äußeren Bedrohungen, zum Beispiel durch Rüstungskontrolle.

Letzteres hat seinen Ursprung in der Erkenntnis, dass die eigenen Bemühungen, Sicherheit vor äußeren Bedrohungen durch Ausbau und Aufrüstung von Streitkräften zu erhöhen, den gegenteiligen Effekt haben können, weil sie auf der anderen Seite als Steigerung der Bedrohung angesehen werden.  Wenn diese dann ebenfalls ihr Militär stärkt, steigert das nicht nur für alle Beteiligten die Kosten für ihre jeweiligen Streitkräfte, sondern auch die Gefahr, dass es durch Fehlkommunikation, Fehlinterpretationen von Handlungen der anderen Seite oder technische Fehler zu kriegerischen Auseinandersetzungen kommt. Dieses „Sicherheitsdilemma“[5] führt tendenziell zu Rüstungswettläufen und senkt die Stabilität der militärischen Balance zwischen antagonistischen Staaten. Rüstungskontrolle soll dazu dienen, Stabilität, generell und insbesondere in Krisensituationen, zu erhöhen und Rüstungswettläufe zu verhindern. Dieser Gedanke lässt sich zu Konzepten wie dem der „gemeinsamen Sicherheit“ erweitern: Staaten sollten bei den Versuchen, die eigene Sicherheit zu erhöhen, darauf achten, dass diese die Sicherheit anderer nicht vermindern. Dieses nicht nur auf die nationale, sondern darüber hinaus internationale Sicherheit ausgerichtete Konzept findet sich etwa in der „Charta von Paris“ aus dem Jahre 2000, die nicht nur eine wesentliche Grundlage für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), sondern darüber hinaus für die europäische Sicherheitsarchitektur insgesamt war.[6]

Kubakrise 1962: US-Botschafter Adlai Stevenson präsentiert dem Weltsicherheitsrat Luftaufnahmen, die den Bau von sowjetischen Raketenbasen auf Kuba belegen sollen.
Kubakrise 1962: US-Botschafter Adlai Stevenson präsentiert dem Weltsicherheitsrat Luftaufnahmen, die den Bau von sowjetischen Raketenbasen auf Kuba belegen sollen.

Das Ende des Kalten Krieges hat zahlreiche Ideen für neue politische Sicherheitskonzepte befördert. Besonderes Gewicht entfalteten Konzepte, in denen der Schutz aller Menschen weltweit ins Zentrum gerückt wird. Während einige Konzepte den Schutz vor Bedrohungen von Leib und Leben durch Gewalt begrenzen,[7] umschließen andere ein weites Spektrum von Bedrohungen der Lebensgrundlagen und der Würde aller Menschen. Letzterer Ansatz wurde auf Grundlage von Ideen aus der Wissenschaft im Rahmen der Vereinten Nationen als Konzept der „menschlichen Sicherheit“ ausformuliert.[8] Im Kern geht es um alle Arten von Bedrohungen, einschließlich solcher durch Armut und Wirtschaftskrisen, der menschenwürdigen Existenz Einzelner und von Gruppen. Damit wird Sicherheit nahe an ein breites Verständnis der universellen Menschenrechte herangeführt, mit dem Unterschied, dass hier der Schutz vor existenziellen Bedrohungen im Vordergrund steht.

Sicherheit, nicht nur für Menschen

Eine andere Erweiterungsrichtung von Sicherheit betrifft über den Staat oder menschenwürdige Existenz hinausgehende Objekte. Insbesondere sind die Natur und Umwelt umfassende Definitionen von Sicherheit entwickelt worden, in denen der Schutz der natürlichen Umwelt als Zweck an sich angesehen wird, und nicht nur als Element des Schutzes menschlicher Lebensgrundlagen.[9]

Viele der in der Wissenschaft seit dem Ende des Kalten Krieges entwickelten Sicherheitskonzepte sind im akademischen Diskurs verblieben. Andere haben Eingang in die Politik gefunden, wenn auch nur teilweise oder in modifizierter Form. Ihre Wirkung konnten sie dort entfalten, wo sie in der politischen Diskussion als besonders vorrangig erachtete Problemfelder adressierten. Das gilt für das Konzept der erweiterten Sicherheit wie etwa auch für das der „menschlichen Sicherheit“, das Eingang in die „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung gefunden hat.

Diese sehr knappe Übersicht zeigt: Was „Sicherheit“ bedeutet, unterliegt ständigem Wandel. Welches Konzept von Sicherheit politisch relevant ist, wird in der politischen Auseinandersetzung immer wieder neu ausgehandelt. Ideen und Konzepte aus der Wissenschaft sind dabei bedeutend. Sie bereichern den Diskurs und werden politisch gewichtig, wenn sie als herausragend angesehene Probleme adressieren.

 


Fußnoten

  1. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 20/172, S 22132, dserver.bundestag.de/btp/20/20172.pdf (abgerufen 16.04.2026)
  2. Bundesregierung, Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Nationale Sicherheitsstrategie, Berlin 2023, S. 30, www.nationalesicherheitsstrategie.de (abgerufen 16.04.2026)
  3. Ebenda, S. 30
  4.  „Versicherheitlichung“ ist zu einem vieldiskutierten Konzept der Politikwissenschaften geworden, mit unterschiedlichen Ausprägungen und Bewertungen, siehe etwa Julia Grauvogel and Thomas Diez, 2014, Framing und Versicherheitlichung, Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung 3(2): 203-232
  5. Der Begriff stammt vom deutschen, in die USA emigrierten, Politikwissenschaftler John Herz, siehe z.B. : Idealistischer Internationalismus und das Sicherheitsdilemma, in: John Herz., Staatenwelt und Weltpolitik, Hamburg 1974, S. 39–56
  6. Text der Charta unter: www.bundestag.de/resource/blob/189558/21543d1184c1f627412a3426e86a97cd/charta-data.pdf (abgerufen 16.04.2026)
  7. Ein Ausdruck von diesem Verständnis ist die „Responsibility to Protect“, die kontrovers diskutierte internationale Schutzverantwortung für das Leben von Menschen weltweit, siehe z. B. Dan Krause und Michael Staack: Frieden und Schutzverantwortung, in: Gießmann, Hans J. und Rinke, Bernhard (Hrsg.): Handbuch Frieden, Wiesbaden 2019, p. 641-654.
  8. Commission on Human Security, Human Security Now, New York 2003, unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000130589. (abgerufen 16.04.2026)
  9. Siehe etwa Matt McDonald, Ecological Security, Cambridge 2021.

 

Prof. Dr. Michael Brzoska

Michael Brzoska ist Senior Fellow am IFSH. Von Februar 2006 bis September 2016 war er Wissenschaftlicher Direktor des IFSH. Davor war er unter anderem Forschungsleiter und stellvertretender Direktor am Internationalen Konversionszentrum Bonn – Bonn International Center for Conversion (BICC). Er ist Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg und Associate Senior Fellow des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI).