Von der Vielfalt zur Einigung - Auf der Suche nach der gerechten Wahl
Welche politischen Entscheidungen sollten in einer Gesellschaft getroffen werden, wenn die Meinungen ihrer Mitglieder auseinandergehen? Wie gelangen wir von der Vielfalt individueller Ansichten zu einem gesamtgesellschaftlichen Entschluss? Sind bestimmte Entscheidungs- oder Abstimmungsverfahren besser als andere? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Sozialwahltheorie. Sie untersucht, welche Kriterien ein Wahlverfahren erfüllen sollte, um als gerecht oder sozial gelten zu können – und inwiefern diese Kriterien möglicherweise im Widerspruch zueinanderstehen.
Ein intuitiv faires und zugleich weit verbreitetes Wahlverfahren – die einfache Mehrheitswahl – zeigt bereits, dass der Teufel wie so oft im Detail steckt. Betrachten wir das einfache Beispiel einer Gesellschaft aus nur drei Mitgliedern: Anna, Bernd und Charlie. Die drei überlegen, auf welche Weise sie ihr gemeinsames Haus heizen sollten, wobei ihnen drei Optionen zur Verfügung stehen: der alte Kachelofen verspricht Nostalgie, aber auch CO2-Emmissionen; die Wärmepumpe ist ökologisch nachhaltiger, aber für die drei in der Anschaffung teurer; die Erdgasheizung liegt irgendwo dazwischen. Anna, Bernd und Charlie haben unterschiedliche Vorlieben. Ihre erste, zweite und dritte Wahl ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Name \ Wahl | 1. Wahl | 2. Wahl | 3. Wahl |
Anna | Kachelofen | Wärmepumpe | Erdgas |
Bernd | Wärmepumpe | Erdgas | Kachelofen |
Charlie | Erdgas | Kachelofen | Wärmepumpe |
Wenn die Hausgemeinschaft der drei eine Entscheidung über ihre Heizung nun per Mehrheitswahl treffen möchte, stellt sie fest: Es gibt keine Mehrheit. Weder gibt es eine Option, die die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt – denn jede Option wird von genau einer Partei favorisiert. Noch kann sich eine der Option durchsetzen, wenn sie in zwei separaten Stichwahlen gegen je eine der beiden Alternativen antritt. Jede Alternative wird dann eine dieser Stichwahlen gewinnen und die andere verlieren, sich also nicht gegen beide Alternativen durchsetzen: Der Kachelofen gewinnt mit 2:1 gegen die Wärmepumpe, die Wärmepumpe mit 2:1 gegen das Erdgas, aber das Erdgas wiederum mit 2:1 gegen den Kachelofen – ein Zirkelschluss! Für keine Option scheint es eine klare Mehrheit zu geben.
Schon kleine Verfahrensänderungen haben große Auswirkungen
Wie also kann die Hausgemeinschaft in dieser Situation zu einer Entscheidung kommen? Vielleicht lässt sie die Abstimmung vom Nachbarn moderieren. Der schlägt vor, nicht gleich alle drei Optionen auf einmal zur Wahl zu stellen, um das obige Patt zu vermeiden. Stattdessen sollte die Hausgemeinschaft zunächst nur über zwei Heizquellen abstimmen, die unterlegene Option ausschließen und die präferierte Alternative gegen die dritte Option zur Wahl stellen. Aus einer einzelnen Abstimmung über drei Alternativen werden so zwei Abstimmungen über jeweils zwei Alternativen.
Der hilfsbereite Nachbar schlägt vor, gleich Nägel mit Köpfen zu machen und zunächst nur über Wärmepumpe und Erdgas abzustimmen. Schließlich scheint es doch ganz gleich, in welcher Reihenfolge abgestimmt wird, solange nur jede Option auf den Tisch gelegt wird. In diesem ersten Schritt also gewinnt die Wärmepumpe (2:1) und das Erdgas scheidet aus. Im zweiten Abstimmungsschritt wird über die verbleibenden beiden Optionen – Wärmepumpe und Kachelofen – abgestimmt. Es gewinnt der Kachelofen (1:2), die Entscheidung scheint eindeutig.
Wenn diese Entscheidung nun einen bitteren Geschmack für Bernd und Charlie hat, sind die beiden dann bloß schlechte Verlierer, oder haben sie guten Grund zur Klage? Auf der einen Seite wurde zwar frei und fair abgestimmt. Auf der anderen Seite wurde aber eine Wahl getroffen, welche die Mehrheit der Gruppe nicht favorisiert. Was die Gruppe nicht weiß: Der Nachbar ist nicht nur bewandert in Sozialwahltheorie, er ist auch der örtliche Brennholzlieferant. Und ihm ist wohl bewusst, dass die vom ihm vorgeschlagene Abstimmungsreihenfolge eben nicht willkürlich war. Zwar wurde über jede der drei Heizquellen abgestimmt, doch wäre dies in einer anderen Reihenfolge geschehen, dann hätte die Hausgemeinschaft ein anderes Ergebnis erzielt. So hätten sie beispielsweise den Kachelofen auch erst gegen die Wärmepumpe zur Wahl stellen können – dann wäre dieser aber schon in der ersten Abstimmungsrunde ausgeschieden. Und dem findigen Nachbarn wäre ein Kunde entgangen…
Bonn versus Berlin
Das vereinfachende Beispiel ist dabei keine realitätsferne Konstruktion, und es bedarf auch nicht der perfekten Stimmgleichheit. Die heutige politische Landschaft Deutschlands ist nicht zuletzt durch genau ein solches Verfahren bestimmt. Denn nach der Wiedervereinigung stellte sich beispielsweise die Frage, wo Regierung und Parlament ihren Sitz haben sollten. Bei der Entscheidungsfindung im Bundestag 1991 standen zunächst fünf verschiedene Anträge im Raum, welche vom Ältestenrat, leicht vereinfacht, auf drei Optionen reduziert wurden.[1] Der Konsensantrag sah Berlin als Parlaments- und Bonn als Regierungssitz vor. Der Antrag für eine Bundesstaatenlösung wollte Regierung und Parlament in Bonn beheimatet lassen, der Antrag zur Vollendung der Einheit Deutschlands hingegen plädierte für einen Wechsel beider nach Berlin.[2]
Wie schon in unserem Beispiel der Wohngemeinschaft gab es auch im Bundestag zunächst keine klare Mehrheit für eine der Optionen. Auf Vorschlag des Ältestenrats hin wurde deshalb ein spezielles Vorgehen zur Entscheidungsfindung gewählt: Zunächst wurde lediglich über den Konsensantrag abgestimmt. Dieser erhielt jedoch weit mehr Nein- als Ja-Stimmen. Zu beachten ist, dass die Nein-Stimmen sowohl aus dem Bonn- als auch aus dem Berlin-Lager kamen! Damit aber war die geographische Zweiteilung der Organe Regierung und Parlament vom Tisch. Nach einigen prozeduralen Zwischenschritten erfolgte dann eine Abstimmung über die beiden verbleibenden Anträge, und damit über Berlin versus Bonn. Hier konnte sich Berlin mit einer Mehrheit von knappen 338 zu 320 Stimmen gegenüber Bonn durchsetzen.
Das Berliner Lager hatte also bei Weitem keine große Mehrheit. Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine andere Abstimmungsreihenfolge zu einem anderen Ergebnis geführt hätte: Wäre im ersten Schritt nur der Antrag zur Vollendung der Einheit Deutschlands zur Wahl gestellt worden, so wäre er wohl mit der Mehrheit aus dem Bonner und dem Konsens-Lager abgelehnt worden. Dann hätte die politische Landschaft Deutschlands heute ein recht anderes Antlitz, zumindest geographisch. Erst durch das vom Ältestenrat vorgeschlagene Abstimmungsprozedere kam das wiedervereinigte Deutschland zum uns heute bekannten Erscheinungsbild.
Man muss keine Wähler beeinflussen, um Wahlen zu manipulieren
Was lernen wir aus diesen Beispielen und von der Sozialwahltheorie im Allgemeinen? Dass wir in zweierlei Hinsicht aufpassen müssen bei kollektiven Entscheidungen – sei es im Kleinen der Hausgemeinschaft oder im Großen der Demokratie. Denn es gibt zwei Einfallstore, durch welche diese Entscheidungen beeinflusst und manipuliert werden können. Das erste Einfallstor ist das wohl offensichtlichere: durch Einfluss auf die Meinungen selbst. Gerade in einer pluralen Gesellschaft mit einer Vielzahl an Informationsquellen wächst die Gefahr, dass die Meinung einzelner Gruppen durch Desinformation gezielt gesteuert wird. Ein aktuelles Beispiel ist die Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahl wegen russischer Einflussnahme auf den Wahlprozess.[3]
Subtiler, aber nicht weniger wirkungsmächtig ist jedoch das zweite Einfallstor: durch Einfluss auf das Wahlverfahren. Wir haben oben gesehen, wie schon eine kleine Änderung des Verfahrens – die Reihenfolge der Abstimmungsschritte – eine große Auswirkung auf den Wahlausgang haben kann. Im Falle des Hauptstadtbeschlusses mag man davon ausgehen, dass der Ältestenrat keinen eigenen Interessen gefolgt ist. Anders verhält es sich jedoch wohl im Fall einer gängigen Praxis in den USA. Dort ist das geographische „Zuschneiden“ von Wahlkreisen ein wichtiges politisches Instrument geworden. Dabei werden Regionen mit hohem Zuspruch für die eigene Partei einem Wahlkreis zugeordnet, der andernfalls an die politische Konkurrenz ginge. Insbesondere in republikanischen Bundesstaaten ist dieses als „Gerrymandering“ bezeichnete Vorgehen vielfach dokumentiert.[4] Das neue Zuschneiden des Stimmkreises München-Mitte im Jahr 2018 zeigt, dass die Methodik auch hierzulande Anhänger findet.[5] Zentral ist: Hier wird kein Einfluss auf die Wählerstimmen selbst genommen. Stattdessen wird beeinflusst, wie die vorhandenen Stimmen in eine Wahlentscheidung überführt werden – und damit die Zusammensetzung der jeweiligen Parlamente und Regierungen bestimmen.
Geburt und Tod der Sozialwahltheorie
Liegt das Problem vielleicht im Abstimmungsverfahren selbst? Ist das Mehrheitsprinzip vielleicht einfach zu verstehen, aber auch einfach zu manipulieren? Die Sozialwahltheorie hilft uns, verschiedene Wahlverfahren auf ihre Vor- und Nachteile hin zu überprüfen. Sie verwendet die Sprache der Mathematik, um verschiedene Wahlverfahren in formale Regeln zu übersetzen. Zusätzlich stellt sie Minimalanforderungen auf, welche Wahlverfahren zu erfüllen haben, um ein Mindestmaß an Gerechtigkeit zu gewährleisten. So sollte das Wahlverfahren beispielsweise nicht diktatorisch sein – es sollte nicht lediglich die Präferenzen einer Partei zur Entscheidungsgrundlage nehmen. Und wenn alle Beteiligten Option A besser finden als Option B – dann sollte das Verfahren natürlich nicht B zum Sieger küren.
Man möchte meinen, dass diese Minimalanforderungen Spielraum für eine Vielzahl an „gerechten“ Wahlsystemen lassen, von repräsentativen Parlamenten (Beispiele: Deutschland, Schweden) bis hin zu „the winner takes it all“-Präsidialsystemen (Beispiele: USA, Frankreich). Doch das Gegenteil ist der Fall. Als der Mathematiker und Ökonom Kenneth Arrow 1951 sein Werk Social Choice and Individual Values publizierte, galt das als die Geburtsstunde der Sozialwahltheorie – und zugleich auch als ihr Todesstoß. Denn Arrow zeigte darin, dass kein Wahlsystem auch nur eine minimale Kombination an formalen und gerechtigkeitstheoretischen Anforderungen zu erfüllen vermag. Jedes Verfahren ist auf die eine oder andere Art und Weise problembehaftet.

Von Politik zu Popkultur
Wie ist das zu verstehen? Es wird doch tagtäglich irgendwo in der Welt über irgendetwas abgestimmt, und oftmals nehmen wir diese Abstimmungen als fair wahr? Was ist verkehrt, was ist ungerecht an unseren Wahlen in all ihrer Vielfalt? Betrachten wir dazu als Beispiel ein Verfahren, welches wie das Mehrheitsprinzip häufig verwendet wird. Hier benennen die Wählerinnen und Wähler nicht nur ihre favorisierte Option, sondern stellen die verschiedenen Alternativen in eine bevorzugte Reihenfolge oder verteilen Punkte. Wir beobachten dieses Verfahren beispielsweise, wenn wir uns von der Politik zur Popkultur wenden: zum Eurovision Song Contest (ESC). Die Jurys verschiedener Länder nominieren dabei ihre jeweiligen Top 10 der teilnehmenden Songs. Die Punkteskala innerhalb der Topliste ist jedoch speziell konstruiert: So erhält ein Song beispielsweise zwölf Punkte, wenn er von einem Land als erster Favorit nominiert wurde, und zehn Punkte bei einer Zweitplatzierung. Das drittplatzierte Land erhält acht Punkte und die nachfolgenden Ränge jeweils einen Punkt weniger. Platz zehn bekommt somit einen Punkt.
Auch hier zeigt sich, dass die spezifische Wahl der Punkteskala das Ergebnis des Wettbewerbs maßgeblich beeinflussen kann. Schauen wir uns dazu ein vereinfachtes Beispiel mit Songs aus drei Ländern – Acapellia, Bassonien und Concerta – an, und bemühen wir Anna, Bert und Charlie als Jury. Nehmen wir an, ihr jeweiliges Ranking der Songs sei wie folgt. Dabei gibt eine Zahl an, auf welchen Platz das jeweilige Jurymitglied den Song aus dem entsprechenden Land setzt.
Jury \ Platz | 1 | 2 | 3 |
Anna | Acapellia | Concerta | Bassonien |
Bernd | Bassonien | Acapellia | Concerta |
Charlie | Bassonien | Acapellia | Concerta |
Für Anna ist also der Beitrag aus Acapellia der beste, während Bernd und Charlie ihn bloß auf Platz 2 sehen und Bassonien bevorzugen usw. Vergleichen wir nun zwei Punktesysteme. Im „alten“ System erhält jedes Land drei Punkte für eine Erstplatzierung, zwei Punkte für eine Zweitplatzierung, und keine Punkte auf dem dritten Platz. Dann gewinnt der Song aus Acapellia mit sieben Punkten gegenüber Bassonien (sechs) und Concerta (zwei). Im „neuen“ System gibt es für eine Erstplatzierung vier Punkte und für eine Zweitplatzierung einen Punkt, auf dem dritten Platz weiterhin keine Punkte. Diesmal wird der Song aus Bassonien mit acht Punkten (gegenüber sechs für Acapellia und einen für Concerta) zum Sieger gekürt!
Schon eine kleine Regeländerung führt also zu einem anderen Ausgang des Wettbewerbs. Und das ganz ohne Veränderung der Songs oder der Jurymeinungen. Nicht ohne Grund wird auch das Regelwerk des Eurovision Song Contests regelmäßig kritisiert und ebenso regelmäßig reformiert.
Partizipation mit Tücken
Andere Abstimmungsverfahren wiederum sind Gegenstand anderer Kritikpunkte. So beispielsweise die jüngste Bundestagswahl von 2025. Das erstmals zur Wahl angetretene Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) scheiterte mit wenigen tausend Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde und erhält damit keinen Sitz im neu gewählten Bundestag. Dies lässt zum einen Wählerinnen und Wähler des BSW fragen, wie ihre Stimmen im Parlament Berücksichtigung finden, und verhilft auf der anderen Seite der „großen“ Koalition zu einer Mehrheit, die sie andernfalls nicht besäße. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die Stimmen jener im Ausland lebenden Deutschen, die aufgrund der gesetzlichen Fristen und der logistischen Herausforderung faktisch von der Wahl ausgeschlossen blieben.
Aus diesen Bedenken folgt aber eben nicht, dass die Bundestagswahlen im Allgemeinen oder die diesjährigen im Besonderen zu verwerfen sind. Es folgt auch nicht, dass Wahlen grundsätzlich „ungerecht“ sind. Vielmehr folgt, dass der Teufel im Detail steckt und jedes Wahlsystem seine Tücken hat. Diese Tücken müssen nicht aus bösem Willen oder zum eigenen Vorteil eingeführt worden sein – sie können auch kollektiv bewusst in Kauf genommen werden. Sie können das geringere Übel gegenüber einem Vorgehen darstellen, welches jegliche Partizipation über Bord wirft und gar nicht erst versucht, die vielfältigen Interessen in der Gemeinschaft zu berücksichtigen.

Vielfalt als Vorteil – und als Herausforderung
Die Vielfalt in einer pluralen Demokratie kann ein Vorteil sein. Durch die demokratische Mitbestimmung können (im Idealfall) alle Mitglieder der Gemeinschaft ihre Meinungen einbringen. So kommen verschiedene Perspektiven und Lösungsansätze zusammen. In weniger diversen Gesellschaften und in weniger inklusiven Abstimmungsprozessen fehlen viele dieser Ansätze. So befand schon der frühere Bundeskanzler Willy Brandt: „Vielfalt, nicht Uniformität, ist Stärke.“
Doch mit der Vielfalt geht auch Komplexität einher. Zum einen werden die Diskursräume, in denen die Meinungen gebildet und ausgetauscht werden, diffuser. Hier kommt die Gefahr der gezielten Meinungsmache auf, beispielsweise durch Desinformation. Zum anderen aber wird es zunehmend komplexer, die verschiedenen individuellen Meinungen in eine gesamtgesellschaftliche Politik zu überführen. Diese zweite Form der Komplexität haben wir hier beobachtet. Wer Entscheidungen beeinflussen möchte, muss nicht unbedingt das Wahlvolk beeinflussen. Manchmal ist die Beeinflussung des Abstimmungsverfahrens der subtilere, aber nicht minder erfolgreiche Weg.
Die Sozialwahltheorie kann uns auf der einen Seite helfen, wünschenswerte Kriterien für Wahlsysteme zu bestimmen. So können wir gute, faire oder eben „soziale“ Entscheidungen treffen. Auf der anderen Seite kann sie uns aber auch eine Warnung sein, welche Macht schon dem Festlegen einer Agenda oder von Abstimmungsprozessen innewohnt.
Fußnoten
- Leininger, W. (1993). The Fatal Vote: Berlin versus Bonn. FinanzArchiv, 50(1), 1–20.
- Ein vierter Antrag machte keine konkreten Ortsvorgaben, sondern sah lediglich vor, dass Regierung und Parlament geographisch nicht getrennt werden sollten. Der fünfte Antrag forderte einen sofortigen Umzug beider nach Berlin und wurde zurückgezogen.
- www.tagesschau.de/ausland/europa/wahl-rumaenien-annullierung-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Dezember 2024.
- McGhee, E. (2020). Partisan Gerrymandering and Political Science. Annual Review of Political Science, 23, 171–185.
- Kaiser, R; Michl, F. (2019): Bei uns doch nicht! Oder doch?: Gerrymandering in Deutschland. VerfBlog, 2019/7/01, verfassungsblog.de/bei-uns-doch-nicht-oder-doch, zuletzt abgerufen am 7. Dezember 2024.
Weiterführende Literatur
- Arrow, K. J. (1951). Social Choice and Individual Values. New York: Wiley.
- Sen, A. (1970). Collective Choice and Social Welfare. San Francisco: Holden-Day.