Historische Wahrheit im Spannungsfeld von Fakten, Deutung und Mythos

Was kann als geschichtlich wahr gelten? Ist der Hauptfokus der Geschichtsforschung die Darstellung oder Deutung des Geschehenen? Frei von Urteil müssen Historiker erklären, nicht richten und nicht preisen.
Essay von Philippe Depreux, 18. Dezember 2023

Die Tugenden eines Historikers, dargestellt mit allegorischen Figuren des Wissens, der Wahrheit und der Gerechtigkeit.Stich von Pierre Giffart, Titelbild "De re diplomatica" (Jean Mabillon, 1681)
Die Tugenden eines Historikers, dargestellt mit allegorischen Figuren des Wissens, der Wahrheit und der Gerechtigkeit. Stich von Pierre Giffart, Titelbild "De re diplomatica" (Jean Mabillon, 1681)

Kann man von einem Historiker erwarten, dass er eine solche Darstellung der Vergangenheit schreibt, die folgende Erwartung erfüllt: „für unsere und alle kommenden Zeiten eine Wahrheit aufstellen und dadurch allem Widerspruch und Streit ein Ende setzen“, wie in Stefan Heyms Roman „Der König David Bericht“ von Ethan, Sohn des Hoshaja, erwartet wird?[1] Zwar ist diese Erzählung als unterschwellige, humorvolle Kritik der SED-Diktatur verfasst worden,[2] sodass dort behauptet werden kann: „eine Legende […], an die das Volk glaubt, gilt ebensoviel wie die Wahrheit, eigentlich noch mehr, denn die Menschen glauben eine Legende lieber als die Tatsachen“.[3] Solch eine Feststellung ist aber mit Vorsicht zu genießen. Es stellt sich hierbei in verschiedener Hinsicht die Frage nach der Verantwortung des Historikers in Bezug auf die Wahrheit. Es muss geklärt werden, was Gegenstand und Wesen von Geschichtsforschung ist und worum es bei der Geschichtsschreibung geht: um den Versuch, das Geschehene darzustellen, oder um dessen Deutung? Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vergangenheit nicht nur das Arbeitsfeld von Historikern ist, sondern eine gesellschaftliche Relevanz innehat. Aus diesem Grund lässt sich fragen, inwiefern die Rezeption der Geschichtsschreibung im Einklang mit ihrem ursprünglichen Zweck steht. Die Wahrheit in Bezug auf die Geschichte befindet sich also mitten im Spannungsfeld von Fakten, Deutung und Mythos.

Was ist Tatsache?

Zu den Grundzügen moderner Geschichtswissenschaft zählt das discrimen veri ac falsi, das heißt die „Unterscheidung des Echten und des Falschen“. Geprägt wurde dieser Begriff im Streit zwischen dem Benediktiner Jean Mabillon (1632–1707) und dem Jesuiten Daniel Papebroch (1628–1714) um die Echtheit mittelalterlicher Dokumente. Bei der Unterscheidung zwischen Wahrheit und Falschheit ging es also primär um den Unterschied zwischen Echtheit und Fälschung (oder Verfälschung). In diesem Zusammenhang publizierte Mabillon sein monumentales Werk „Sechs Bücher über die Diplomatik“.[4] In dieser Urkundenlehre werden Prinzipien der Quellenkritik erläutert, die zum Teil noch heute – selbstverständlich verschärft und verfeinert – gelten.[5] Durch die Unterscheidung zwischen falschen und echte Dokumenten (zum Beispiel durch die Überprüfung von formellen oder stilistischen Aspekten) oder die Unterscheidung zwischen falschen und echten Aussagen (durch die vergleichende Prüfung des Inhalts verschiedener Quellen) hat der Historiker das Ziel, die von den Menschen hinterlassenen Quellen einzuordnen, um die Vergangenheit besser zu verstehen.[6] In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, welchen Wert eine Quelle hat, denn eine Fälschung kann manchmal ein Phänomen viel deutlicher als mehrere echte Dokumente beleuchten. Der anachronistische Begriff beispielsweise, den der Verfälscher einer merowingischen Urkunde mitten im 12. Jahrhundert aus Versehen verwendet, führt nicht unbedingt zur Verwerfung dieses Dokuments als Quelle überhaupt. Der Historiker muss sich nur dessen bewusst sein, dass diese Urkunde eine Fälschung ist, wenn er sie als Beweismittel für seine Argumentation benutzt: Obwohl sie als Quelle für die Erforschung des Frühmittelalters entfällt, kann sie für die Geschichte des Hochmittelalters herangezogen werden.

Nikolai Nikolajewitsch Ge (1831-1894), Was ist Wahrheit? Christus vor Pilatus (1890), Tretjakow-Galerie
Nikolai Nikolajewitsch Ge (1831-1894), Was ist Wahrheit? Christus vor Pilatus (1890), Tretjakow-Galerie

Zeitgeist und Wahrscheinlichkeit

Quellenkritik ist also das A und O bei der Suche nach der Wahrheit. Aber: „Was ist Wahrheit“? Abgesehen davon, wie sie zu deuten sei – beispielsweise als Ausdruck eines „müden Skeptizismus“ [7]  oder nicht – ist die Frage des Pontius Pilatus an Jesus im Johannesevangelium (Joh 18,38) weit über die Theologie bzw. die Philosophie hinaus eine der wichtigsten Fragen, die sich einem Historiker stellen [8] – und sie stellt in ihrer Einfachheit ein methodologisches Problem dar. Dass ein „weiser Mensch“, der „Christus genannt“ wird, von Pilatus zum Kreuzestod verurteilt wurde, ist auch in nicht-christlichen Quellen erwähnt, so beispielsweise in den um das Jahr 93 verfassten Antiquitates Iudicae des Flavius Josephus.[9] Seine Historizität ist also aus wissenschaftlicher Sicht quasi gesichert. Ob der Prozess aber so ablief, wie in den Evangelien berichtet wird, ist eine andere Frage. Der Verfasser des Johannesevangeliums war mit allergrößter Wahrscheinlichkeit kein Augenzeuge; der Jünger, der neben Maria vor dem Kreuz stand, war er nicht.[10] Es mag also sein, dass der römische Präfekt in Judäa sich gefragt hat, was Wahrheit sei. Feststehende Tatsache ist nur, dass diese Frage hohe Aktualität für die frühchristliche Glaubensgemeinschaft hatte.

Geschichtsforschung und Wahrheit

Es geht also zunächst darum festzustellen, was damals war und wie es war. Traditionell wird diese Aufgabe des Historikers mit einer Aussage eines der prominenten Vertreter dieses Faches im 19. Jahrhundert in Verbindung gebracht. In der Vorrede seines allerersten Buches schrieb Leopold von Ranke: „Man hat der Historie das Amt, die Vergangenheit zu richten, die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, beigemessen. So hoher Ämter unterwindet sich gegenwärtiger Versuch nicht: Er will bloß sagen, wie es eigentlich gewesen“.[11] Diese fast beiläufige Bemerkung, deren Formulierung fünfzig Jahre später im Rahmen der Gesamtausgabe von Rankes Werk in leicht geänderter Form erschien („bloß zeigen“), wurde zum Kennzeichen der Geschichtsschreibung erklärt, [12] wobei kurz davor der Autor bekennt: „Die Absicht eines Historikers hängt von seiner Ansicht ab“.[13] Dies kann man als Geständnis einer Spannung zwischen Geschichtsforschung und Geschichtsschreibung verstehen: Das eine ist Wissenschaft, das andere Literatur – und möglicherweise auch Publizistik. Die Charakterisierung der Aufgabe eines Historikers wurde an anderer Stelle von Ranke genauer definiert: „Alles hängt zusammen: kritisches Studium der echten Quellen, unparteiische Auffassung, objektive Darstellung – das Ziel ist die Vergegenwärtigung der vollen Wahrheit“. [14]

Seit der Antike ist die Suche nach der Wahrheit der Antrieb des Historikers gewesen. Der erste bekannte Geschichtsschreiber, Herodot (5. Jh. v. Chr.), bezeichnete sein Unterfangen, die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Persern und Griechen darzustellen, als eine der Erinnerung an die Menschen und ihre Taten geschuldete Ermittlung: „Herodot aus Halikarnass veröffentlicht hiermit seine Forschung, auf dass die menschlichen Werke bei der Nachwelt nicht in Vergessenheit geraten, und damit große und wunderbare Taten der Griechen und der Barbaren nicht ohne Gedenken bleiben.“[15] Indem er sich vom Genre der Dichtung abwendet und sein Werk auf innovative Weise in Prosa schreibt, legt Herodot Wert auf Sachlichkeit und auf die Glaubwürdigkeit seiner Darstellung.[16] Geschichtsforschung ist also Ermittlung und Versuch einer Erklärung, aber jeder Historiker ist Kind seiner Zeit, aus diesem Grund ist die Wahrnehmung von Wahrheit und die Suche danach teilweise von den Mentalitäten der jeweiligen Gesellschaft, in der und für die Geschichte geschrieben wird, bestimmt. [17] Was ist also die Bedingung für eine möglichst wahrhaftige Geschichtsschreibung?

In seinen berühmten Überlegungen über den Beruf eines Historikers stellte der französische Mediävist Marc Bloch (1886-1944), der als Grabspruch die Maxime dilexit veritatem („er hat die Wahrheit geliebt“) auswählte,[18] den fundamentalen Unterschied zwischen dem Historiker und dem Richter dar, die beide einer „redlichen Unterordnung unter die Wahrheit“ verpflichtet sind: „Der Wissenschaftler hat seine Aufgabe erfüllt, sobald er beobachtet und erklärt hat“ — im Gegensatz zu dem Richter, der ein Urteil fällen soll.[19] In der Tat ist das Urteil nicht Bestandteil der Geschichtswissenschaft, wie auch aus den Äußerungen Rankes zu entnehmen ist, der sich von der Haltung der Gelehrten im Zeitalter der Aufklärung, als Richten oder Belehren zu deren Habitus gehörte, abgrenzen wollte.[20]

Kaiser Karl der Große († 814) dargestellt als König von Frankreich mit seinem Biographen, Einhard, zu seinen Füßen in einer Handschrift der Grandes chroniques de France aus dem späten 14. Jahrhundert  (Bibliothèque de l’Arsenal, Ms-5223 réserve, fol. 85r); im 19. Jahrhundert wurde dieses Bild als Darstellung eines fränkischen Königs beim Diktieren der Lex Salica umgedeutet.
Kaiser Karl der Große († 814) dargestellt als König von Frankreich mit seinem Biographen, Einhard, zu seinen Füßen in einer Handschrift der Grandes chroniques de France aus dem späten 14. Jahrhundert [21] (Bibliothèque de l’Arsenal, Ms-5223 réserve, fol. 85r); im 19. Jahrhundert wurde dieses Bild als Darstellung eines fränkischen Königs beim Diktieren der Lex Salica [22] umgedeutet.

Wahrheit und Mythos

Dabei geht es nicht nur um die Suche danach, wie es „eigentlich gewesen“ ist, sondern auch um die Erforschung dessen, was die Menschen gestern und heute für wahr gehalten haben: Standpunkt und Deutungshoheit spielen eine entscheidende Rolle, wie der Streit um die französische Krone während des Hundertjährigen Kriegs zeigt. Als im Jahr 1316 Ludwig X., König von Frankreich und Navarra, starb und sein posthumer Sohn wenige Tage nach seiner Geburt ihm ins Grab folgte, argumentierten die Anhänger seines Bruders (Philipp V.), dass keine „Frau die französische Königsmacht beerben könne“.[23] Diese Entscheidung war politisch motiviert, um Johanna II. von Navarra, der Tochter des verstorbenen Königs, den Weg zur französischen Krone zu versperren, obwohl rechtlich nichts dagegen stand: So hatte beispielweise König Ludwig VII. anderthalb Jahrhunderte früher Vizegräfin Irmgard von Narbonne brieflich versichert, das französische Gewohnheitsrecht sei milder als das römische Recht, denn ersteres erlaube einer Frau, „zu erben und ihr Erbe zu verwalten“, falls es keinen männlichen Erben gäbe.[24] Um 1316 spielte die aus der Zeit der Merowinger stammende und unter den Karolingern mehrmals überarbeitete Lex Salica keine Rolle. Erst in den 1340er Jahren erfolgte eine verallgemeinernde Interpretation eines Artikels dieser Lex, der die Frauen aus der Erbschaft einer bestimmten Art von Ländereien ausschließ; [25] die Interpretation wurde bis ins 15. Jahrhundert verfeinert, denn Engländer und Franzosen rangen während des Hundertjährigen Kriegs nicht nur militärisch, sondern auch juristisch um die Krone von Frankreich.[26] Die Argumente wurden im Laufe der Zeit weiterhin verschärft, so dass der systematische Ausschluss von Frauen vom Erbe nicht als ein mittelalterliches, sondern als ein frühneuzeitliches Phänomen zu betrachten ist.[27] Das Beispiel der Lex Salica zeigt, wie ein echter Text durch seine tendenziöse Umdeutung als betrügerischer Nachweis – in diesem Fall aus politischen Gründen – missbraucht werden kann.

Anachronistischer Streit um Identität

Russischer Briefumschlag mit der Darstellung der an der Stelle der Taufe Wolodymyrs errichteten Kathedrale in Chersones (Sewastopol, Krim) samt Briefmarke zu Ehren des Hl. Wladimir mit Ersttagsstempel (2015).
Russischer Briefumschlag mit der Darstellung der an der Stelle der Taufe Wolodymyrs errichteten Kathedrale in Chersones (Sewastopol, Krim) samt Briefmarke zu Ehren des Hl. Wladimir mit Ersttagsstempel (2015).

Zwar ist die Feindschaft zwischen England und Frankreich längst vorbei, aber solche Umdeutungen der Vergangenheit können auch unsere Gegenwart prägen. Dass weit zurückliegende Ereignisse mit uns zu tun haben können, zeigt der aktuelle Krieg Russlands gegen die Ukraine. Dabei spielt die Deutung eines Politikums von vor mehr als tausend Jahren eine wesentliche Rolle: die Taufe eines Königs[28] („kniaz“) skandinavischer Herkunft, deren Vorfahren sich am unteren Lauf des Dneprs niedergelassen hatten.[29] Der Name Rus‘, unter dem diese als Waräger bezeichneten Händler und Krieger in den Quellen seit dem 9. Jahrhundert erscheinen,[30] wurde auf die umliegende slawische Bevölkerung übertragen, aber die Geschichte dieses Volkes darf nicht mit der des im Spätmittelalter entstandenen moskowitischen Russland verwechselt werden.[31] Der Streit um das Erbe des Kiewer Reichs[32] ist sowieso anachronistisch, denn es „war kein ukrainischer oder russischer Nationalstaat, sondern wie die meisten vormodernen Herrschaftsverbände ein Vielvölkerreich“.[33] Dass im Jahr 988 Wolodymyr (*um 960, † 15. Juli 1015) getauft wurde, ist eine Tatsache! Welche Bedeutung für die Nachwelt seine Bekehrung und die Christianisierung seines Reiches je nach Beobachtungsstandort und -zeit einnahm, ist eine andere Geschichte… Wolodymyr wurde im Spätmittelalter kanonisiert und im Zusammenhang mit dem politischen Aufstieg des Großfürstentums Moskau zu einem russischen heiligen Herrscher umgedeutet;[34] in der Frühneuzeit war er Gegenstand einer literarischen Idealisierung des Herrschers schlechthin, wobei das Land, das er regierte, mal als Vorläufer der Ukraine, mal als Vorläufer Russlands betrachtet wurde.[35]

Die Bekehrung Wolodymyrs wurde also als Geburtsstunde der russischen Christenheit gedeutet.[36] Das, was im späten 20. Jahrhundert noch harmlos klingen konnte, hat heute eine völlig andere Dimension, denn es gibt für Wladimir Wladimirowitsch Putin keinen Zweifel daran, dass sein heiliger Homonym der russischen Geschichte gehört – und sein eigenes Handeln rechtfertigt. Anlässlich des 1025. Jubiläums der Taufe Wolodymyrs im Jahr 2013, also ein Jahr vor der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, betonte der Präsident der Russischen Föderation bei einem Staatsbesuch in Kiew die spirituelle Einheit Russlands und der Ukraine unter dem Motto der „russischen Welt“.[37] – weil die Ukraine seit dem 20. Jahrhundert und heute akuter denn je als „unverzichtbares Element“ der „russischen Vorstellung von Imperium“ betrachtet wird: „Deshalb basiert der Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, im Kern auf einem russischen Identitätsproblem“.[38] Es stellt sich also auch die Frage nach der Gültigkeit eines Mythos: Mehr als bloß dessen Entzauberung geht es in der Geschichtsforschung um die Erklärung der Umstände, unter denen er entstand.

Geschichtsforschung und Freiheit

Abschließend sei Folgendes betont: Die Suche nach der Wahrheit setzt die Freiheit des Historikers voraus. Aus diesem Grund haben beispielsweise namhafte Fachleute gegen die Memorialgesetze, die im zeitgenössischen Frankreich vorgeben, was man über bestimmte Ereignisse sagen darf, Stellung genommen, was keinesfalls ein Appel zum Negationismus war und ist,[39] denn die Aufgabe des Historikers ist es nicht zu preisen oder zu verdammen, sondern zu erklären[40] – egal, ob das, was er entdeckt, gefällt oder nicht. Die Entlassung aus der – von Obrigkeiten oder von der Öffentlichkeit erwarteten – Pflicht zu urteilen, um sich dem Forschen nach dem Was und Wie und Warum zu widmen, ist die Garantie für eine möglichst enge Annäherung an die Wahrheit. Letztendlich ist – jenseits jeder historiographischen Wende (im Jargon als turn bezeichnet) – die Möglichkeit eines von allen Zwängen freien Versuchs zu verstehen, wie die Vergangenheit „eigentlich gewesen“ sei, ein Maßstab der Demokratie.

Literatur

  1. Stefan Heym, Der König David Bericht, München 1972 (Kindler Verlag), S. 12.
  2. Nancy A. Lauckner, 1973: Stefan Heym’s Der König David Bericht, which fictionalizes the biblical account of David’s reign to comment on the contemporary situation in the German Democratic Republic, is published, in: Sander L. Gilman u. Jack Zipes (Hrsg.), Yale Companion to Jewish Writing and Thought in German Culture, 1096-1996, New Haven 1997, S. 759-765; Peter Hutchinson, Der politische Historiograph in der Werkstatt: Stefan Heym und die Entstehung des König-David-Bericht, in: Bernadette Malinowski u. Ulrike Uhlig (Hrsg.), Der Jahrhundertzeuge. Geschichtsschreibung und Geschichtsentwürfe im Werk von Stefan Heym, Würzburg 2016, S. 80-90.
  3. Heym, Der König David Bericht, op.cit., S. 53.
  4. Jean Mabillon, De re diplomatica libri VI, Paris 1681, ergänzt von einem 1704 veröffentlichten Supplementband.
  5. Thomas Vogtherr, Einführung in die Urkundenlehre, Stuttgart 2017 (2., überarbeitete Auflage). Zu Mabillon, siehe Blandine Barret-Kriegel, Les historiens et la monarchie, Bd. 1 : Jean Mabillon, Paris 1988; Mark Mersiowsky, „Ausweitung der Diskurszone“ um 1700. Der Angriff des Barthélémy Germon auf die Diplomatik Jean Mabillons, in: Thomas Wallnig et alii (Hrsg.), Europäische Geschichtskulturen um 1700 zwischen Gelehrsamkeit, Politik und Konfession, Berlin/New York 2012, S. 447-484.
  6. Fälschungen im Mittelalter. Internationaler Kongress der Monumenta Germaniae Historica (München, 16.-19. September 1986), 6 Bände, Hannover 1988-1990.
  7. Carl Schmitt, Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes, Köln 1982, S. 67.
  8. Zur Bedeutung der Frage der Pilatus und zu ihrer Rezeption, siehe Alexander Demandt, Pontius Pilatus, München 2012, S. 85-91.
  9. Zur Quellenkritik siehe Gerd Theißen u. Annette Merz, Der historische Jesus. Ein Lehrbuch, Göttingen 2001 (3. Aufl.), S. 74–82.
  10. Rudolf Schnackenburg, Das Johannesevangelium, 3. Teil, Freiburg 1979 (3. Aufl.), S. 456-458.
  11. Leopold von Ranke, Geschichten der romanischen und germanischen Völker von 1494 bis 1514, Band 1, Leipzig 1824, Vorrede, S. V-VI.
  12. Walther Peter Fuchs, Was heißt das: "bloß zeigen, wie es eigentlich gewesen ist"?, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Bd. 30 (1979) S. 655-667.
  13. von Ranke, Geschichten der romanischen und germanischen Völker, op. cit., S. III.
  14. Ders., Englische Geschichte vornehmlich im siebzehnten Jahrhundert, Band 8 (Sämtliche Werke, 21), Leipzig 1879, S. 114.
  15. Herodot, Historien, Bd. I (Bücher I-V), hg. und übersetzt von Josef Feix, Düsseldorf 2006 (7. Aufl.), S. 7.
  16. John Marincola, Herodotus and the poetry of the past, in: Carolyn Dewald u. ders. (Hrsg.), The Cambridge Companion to Herodotus, Cambridge 2006, S. 13-28.
  17. Paul Cartledge u. Emily Greenwood, Herodotus as a Critic: Truth, Fiction, Polarity, in: Egbert J. Bakker, Irene J. F. de Jong u. Hans van Wees (Hrsg.), Brill's companion to Herodotus, Leiden 2002, S. 351-371; siehe auch Simon Hornblower, Herodotus and his Sources of Information, ebd., S. 373-386.
  18. Peter Schlötter, Marc Blochs Testament, in: Marc Bloch, Apologie der Geschichtswissenschaft oder Der Beruf des Historikers, Stuttgart 2002, S. 215-280, hier S. 215 Anm. 1.
  19. Ebd., S. 155-156 (Originalausgabe, posthum erschienen: Apologie pour l’histoire ou Métier d’historien, Paris 1949, S. 69).
  20. Fuchs, Was heißt das …?, op. cit., S. 658.
  21. Les grandes chroniques de France, selon qu’elles sont conservées en l’église de Saint-Denis en France, hg. von Paulin Paris, Bd. 5, Paris 1837, S. 233: „femme ne puet hériter au royaume de France“.
  22. Recueil des Historiens des Gaules et de la France, Bd. 16, Paris 1878. S. 91 : Benignior longe est consuetudo regni nostri, ubi, si melior sexus defuerit, mulieribus succedere et haereditatem administrare conceditur. Dazu siehe Fredric L. Cheyette, Ermengard of Narbonne and the World of the Troubadours, Ithaca 2001, S. 213-219.
  23. Pactus legis Salicae, hg. von Karl A. Eckhardt, Hannover 1962 (MGH LL nat. Germ., 4/1), S. 223. Dazu siehe Jean-Pierre Poly, Terra salica. De la société franque à la société féodale: continuité et discontinuité, in: Joseph Pérez u. Santiago Aguadé Nieto (Hrsg.), Les origines de la féodalité: hommage à Claudio Sánchez Albornoz, Madrid 2000, S. 183-197.
  24. Colette Beaune, Naissance de la nation France, Paris 1985, S. 264-290; Ralph E. Giesey. Le rôle méconnu de la loi salique: La succession royale, XIVe–XVIe siècles, Paris 2007; Derek Whaley, From a Salic law to the Salic law: The creation and re-creation of the royal succession system of France, in: Elena Woodacre et alii (Hrsg.), The Routledge History of Monarchy, Abingdon 2019, S. 443-464.
  25. Sylvie Steinberg, “In the Absence of Males”: Gender, Feudal Succession, and Nobiliary Ideology in Sixteenth- and Seventeenth-Century France, in: Annales. Histoire, Sciences Sociales 67/3 (2012), S. 503-537.
  26. Text ediert in: Les grandes chroniques de France, selon qu’elles sont conservées en l’église de Saint-Denis en France, hg. von Paulin Paris, Bd. 2, Paris 1837, S.57-58.
  27. Paul Lacroix, Mœurs, usages, et costumes au Moyen Âge et à l’époque de la Renaissance, Paris 1871, S. 7.
  28. Christian Raffensperger, The Kingdom of Rus', Amsterdam 2017.
  29. Zur Ethnogenese dieses Volkes siehe Oleksiy P. Tolochko, The Primary Chronicle's 'Ethnography' Revisited: Slavs and Varangians in the Middle Dnieper Region and the Origin of the Rus' State, in: Ildar H. Garipzanov, Patrick J. Geary u. Przemyslaw Urbanczyk (Hrsg.), Franks, Northmen, and Slavs. Identities and State Formation in Early Medieval Europe, Turnhout 2008,  S. 169-188.
  30. Jonathan Shepard, Revisiting the Rus Visitors to Louis the Pious, in: Byzantinoslavica. Revue internationale des Études byzantines 80 (2022), S. 59-87.
  31. Zur Geschichte der Kiewer Rus‘ siehe Eduard Mühle, Die Slawen im Mittelalter. Zwischen Idee und Wirklichkeit, Wien/Köln/Weimar 2020, S. 239-262. Als Plädoyer zur Betrachtung dieser Geschichte als Bestandteil der europäischen Geschichte sei Christian Raffensperger, Kievan Rus’ in the Medieval World, Cambridge MA 2012 genannt.
  32. Andreas Kappeler, Kleine Geschichte der Ukraine, München 2022 (6. Aufl.), S. 29-40.
  33. Ebd., S. 37.
  34. Jukka Korpela, Prince, Saint, and Apostle : Prince Vladimir Svjatoslavič of Kiev, his posthumous Life, and the religious Legitimization of the Russian Great Power, Wiesbaden 2001, S. 173-206.
  35. Dieter Langer, Vladimir der Heilige. Eine Erinnerungsfigur der russischen Geschichtsdichtung des 18. Jahrhunderts, Frankfurt/Main 2003.
  36. Vladimir Vodoff, Naissance de la chrétienté russe. La conversion du prince Vladimir de Kiev (988) et ses conséquences (XIe-XIIIe siècles), Paris 1988, S. 17. Als eindrucksvolles Beispiel der Russifizierung Wolodymyrs sei die Biographie von Vladimir Volkoff, Vladimir, the Russian Viking, Woodstock/New York 1984, genannt.
  37. Golineh Atai, Die Wahrheit ist der Feind. Warum Russland so anders ist, Berlin 2019, S. 39-44.
  38. Martin Schulze Wessel, Der Fluch des Imperiums. Die Ukraine, Polen und der Irrweg in der russischen Geschichte, München 2023, S. 297-298.
  39. Der Text der Petition „Liberté pour l’histoire“ („Freiheit für die Geschichte“, Dezember2005) ist in Myriam Bienenstock (Hg.), Devoir de mémoire? Les lois mémorielles et l’Histoire, Paris 2014, S. 164 abgedruckt.
  40. Ebd.: „L’histoire n’est pas la morale. L’historien n’a pas pour rôle d’exalter ou de condamner, il explique.“ Dazu siehe Egon Flaig, Memorialgesetze und historisches Unrecht. Wie Gedächtnispolitik die historische Wissenschaft bedroht, in: Historische Zeitschrift 302/2 (2016), S. 297-339 (Übersetzung des Zitats ebd., S. 327).

Prof. Dr. Philippe Depreux

Nach meinem Geschichtsstudium an der Sorbonne habe ich mich auf Mittelalterliche Geschichte spezialisiert und meine Dissertation zur Entourage Kaiser Ludwigs des Frommen (814-840) in München vorbereitet (Promotion 1994 an der Universität Paris IV). Nach einem Aufenthalt in Oxford und einer Lehrtätigkeit in Lille wurde ich 1998 Maître de conférences an der Universität von Tours, wo ich hauptsächlich mit Archäologen zusammenarbeitete. Während meiner Zeit als Referent für Mittelalter an der Mission historique française in Göttingen (2003-2006) habilitierte ich mich an der Universität Paris I (2005) mit einer Untersuchung an der Schnittstelle zwischen Sozial-, Rechts- und Ritualgeschichte, nämlich zu den Investituren bis zum Investiturstreit. 2006 kehrte ich als Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Limoges nach Frankreich zurück und war von 2007 bis 2012 Mitglied des Institut universitaire de France. 2013 erhielt ich den Ruf zum W3-Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Hamburg, wo ich seitdem tätig bin.

Meine akademische Laufbahn steht unter dem Zeichen der deutsch-französischen Zusammenarbeit in Lehre und Forschung, die ich sowohl in Frankreich als auch in Deutschland als Leiter von Vorhaben im Rahmen der Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der französischen Agence Nationale de la Recherche sowie der Deutsch-Französischen Hochschule durchführ(t)e.

In Hamburg kann ich meinem Interesse für Sozial- und Kulturgeschichte sowie Hilfswissenschaften und Handschriftenkunde nicht nur als Mitglied des ehemaligen SFB „Manuskriptkulturen“ und des aktuellen Clusters „Understanding Written Artefacts“, sondern auch dank des Programms der Akademienunion als Leiter des Langzeitvorhabens „Formulae – Litterae – Chartae“ (2017-2031), das sich mit der Neuedition frühmittelalterlicher Musterdokumente befasst, nachgehen. Meine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen auf der abendländischen Geschichte des Früh- und Hochmittelalters, insbesondere auf gesellschaftlichen, kulturellen und historisch-anthropologischen Themen, auf dem politischen Leben (in Bezug auf Menschen, Strukturen und Ideale), auf Schriftlichkeit und normativer Verschriftlichung, sowie auf der Geschichte des karolingischen Reichs und der daraus entstandenen Länder.