‚Wahrheit‘ und sprachliches Handeln

Wie lässt sich der Begriff der Wahrheit sprachwissenschaftlich analysieren? Skizziert wird hier ein Wahrheitsbegriff, der nicht statisch verstanden werden sollte, sondern dynamisch auf das Handeln von Sprechern und Hörern bezogen ist.
Essay von Angelika Redder, 15. November 2023

Sprachliches Handeln - Lovis Corinth: In Max Halbes Garten (1899)
Sprachliches Handeln - Lovis Corinth: In Max Halbes Garten (1899)

In der sprachlichen Kommunikation kann man zum Beispiel etwas fragen und etwas antworten, zu etwas auffordern oder bitten, etwas behaupten oder aussagen (nicht nur im rechtlichen Sinne, sondern allgemein, deshalb besser: assertieren wie engl. „to assert“). Angesichts solcher Handlungsvielfalt lauten sprachwissenschaftliche Überlegungen zum Thema ‚Wahrheit‘ etwa: Ist der Inhalt einer Behauptung wahr? Und was unterscheidet eine Behauptung von einer Assertion? Pointiert gilt: Bei einer Behauptung soll und kann der Inhalt einer Äußerung hörerseitig „auf Kredit“ übernommen werden, bei einer Assertion soll und kann der Inhalt als „wahr“ übernommen werden.

Und was ist mit einer Frage oder Aufforderung? Der Inhalt einer Frage umreißt eine bestimmte sprecherseitige Wissenslücke, die hörerseitig durch Suche nach einem geeigneten Wissenselement und dessen Äußerung in einer Antwort geschlossen werden soll; der Inhalt einer Aufforderung benennt eine sprecherseitige Handlungslücke, die hörerseitig durch ein entsprechendes Handeln geschlossen werden soll.

„Wahrheit“ hat in den vier angeführten Fällen demnach einen unterschiedlichen Stellenwert. Wie lässt sich das systematisch begreifen?

Sprechhandlungen

Gemeinsam ist Behauptung, Assertion, Frage und Aufforderung, dass sie ‚Sprechhandlungen‘ (speech actions, speech acts) sind. Denn Sprache lässt sich allgemein als eine Form menschlichen Handelns bestimmen.[1] Eine Sprechhandlung besteht stets im gleichzeitigen Vollzug dreier Akte: des ‚illokutiven‘, ‚propositionalen‘ und ‚Äußerungs-Akts‘. Der illokutive Akt (kurz: die ‚Illokution‘) betrifft die besondere Handlungsqualität der Sprechhandlung und ist durch ihre Zwecke bestimmt. Behauptung, Assertion etc. bezeichnen also verschiedene illokutive Qualitäten.[2] Der propositionale Akt ist der gedankliche Inhalt (‚propositionale Gehalt‘), der sprachlich zum Ausdruck gebracht wird; der ‚Äußerungs-Akt‘ ist die Formulierung und interaktive Äußerung gemäß einer Einzelsprache, mündlich oder schriftlich.

Kursiv hervorgehoben sind also verschiedene Illokutionen, zu denen ferner beispielsweise Mitteilung, Begründung, Erklärung, Bitte, Anweisung, Ermahnung, Vorwurf, Rechtfertigung, Versprechen, Ratschlag oder Vermutung gehören. Komplexer sind die ‚Diskursarten‘ oder ‚Textarten‘, denn sie bestehen aus einem zweckmäßigen Zusammenwirken (Ensemble) von Sprechhandlungen – wie zum Beispiel Befragung, Beratung, Bericht, Beschreibung, Erzählen (alltäglich oder literarisch), Arzt-Patienten-Diskurs, Unterricht(sdiskurs), Verkaufsgespräch oder Vortrag. Die Unterscheidung von illokutiven Qualitäten und die interaktive, praxisbezogene, das heißt pragmatische Sprachkonzeption erlauben nun eine differenzierte Klärung des Begriffs ‚Wahrheit‘ für die sprachliche Kommunikation.

Ernsthaftigkeit sprachlichen Handelns

Für jegliches sprachliches Handeln erkennt die Sprechhandlungsanalyse eine „normale Ein- und Ausgabebedingung“ als selbstverständliche Voraussetzung, als sogenannte Präsupposition: nämlich die Ernsthaftigkeit, Aufrichtigkeit, Lauterkeit (‚sincerity condition‘ bei Searle). In der „normalen“, historisch-gesellschaftlich entwickelten sprachlichen Kommunikation handelt man also „nach bestem Wissen und Gewissen“.

Das Spiel oder auch das Agieren gemäß Phantasie sind in dieser Hinsicht grundsätzlich anders und bilden eigene, besondere Handlungsräume. Im spielerischen Handeln (sei es des Kindes, sei es des Erwachsenen, zum Beispiel im Rollenspiel) sind die illokutiven Akte suspendiert, das heißt außer Kraft gesetzt. Man handelt dann „als ob“. Im Kontext etwa von Theater, Kino, Literatur ist – bezogen auf die Rezipientinnen und Rezipienten – gerade das Wechselspiel von „Fiktionalität und Faktualität“ beständiges Thema. Die Frage nach der ‚Wahrheit‘ wird insofern ebenfalls außer Kraft gesetzt und auf eine reflexive Metaebene, die Interpretation, verschoben.[3]

Ein Handeln unter Verwirrtheit, Trance oder Gewalt bildet Ausnahmekonstellationen, in denen die Handlungsverantwortung eines (oder gar beider) Interaktanten fehlt und insofern die Bedingungen sprachlichen Handelns grundsätzlich konterkariert sind.

Im Normalfall können die Interaktanten also selbstverständlich ihr Handlungswissen aktivieren, eine Sprechhandlung illokutiv einschätzen und entsprechende Erwartungen über deren Vollzug (deren ‚Geschichte‘) sowie deren Nachgeschichte ausbilden. Eine Erläuterung ist dann wirklich eine Erläuterung, eine Warnung kann dann als solche ernstgenommen werden etc. Das gilt auch etwa beim Streiten. Und das gilt sogar noch für den Fall einer sprecherseitigen Lüge: Der Sprecher oder die Sprecherin nimmt dafür ja gerade die gemeinsame Ernsthaftigkeits-Präsupposition gezielt in Anspruch.

Anders verhält es sich bei nicht-vertrauenswürdigem, unsinnigem, querulatorischem Handeln: In solchen Konstellationen kündigt ein Interaktant die grundlegende Kooperativität sprachlichen Handelns auf und handelt wissentlich den Präsuppositionen zuwider. Damit wird faktisch jede Fortführung der begonnenen Interaktion blockiert und eine Behandlung auf zweiter Stufe erforderlich.

Fassen wir zusammen: Sehr allgemeines Bestimmungsmoment für das Verhältnis von ‚Wahrheit‘ und sprachlichem Handeln ist der Handlungsraum, im Normalfall die Konstellation der präsupponierten Ernsthaftigkeit des sprecher- und hörerseitigen Handelns.

Nun zu einzelnen Bestimmungsmomenten im Rahmen einer Linguistischen Pragmatik.

Konvergenzen von sprachlicher, außersprachlicher und mentaler Wirklichkeit

‚Wahrheit‘ wird gewöhnlich als Übereinstimmung von sprachlich Gefasstem und Wirklichkeit bestimmt, semiotisch: von sprachlichem Zeichen und Bezeichnetem. Handlungstheoretisch greift das etwas zu kurz. ‚Wahr‘ und ‚falsch‘ sind im menschlichen Handeln keine absoluten Werte, sondern historisch-gesellschaftliche Kategorien.

Und sie sind in Bezug auf ein komplexes Handlungsmodell zu rekonstruieren[4]: Sprachliche Interaktion geschieht systematisch zwischen einem Sprecher S und einem Hörer H. Beide, S und H, haben selbstverständlich je ein Wissen (im weiten Sinne) über die außersprachliche Wirklichkeit im Kopf und bringen es in einer Sprechhandlung interaktiv zur Geltung – S äußerungsmäßig, H verstehend. Formeller gesprochen: S und H haben ein Wissen im weiten Sinne (πS und πH) über die außersprachliche Wirklichkeit (P) im Kopf und bringen es in ihrer Sprechhandlung (p) interaktiv zur Sprache.[5] Der sprachanalytisch relevante mentale Bereich π kann als eine dialektische Verarbeitung der Wirklichkeit begriffen werden, insofern als Wissen im weiten Sinne.

Vor diesem handlungsanalytischen Hintergrund lässt sich formulieren:

‚Wahrheit‘ besteht darin, dass die drei Faktoren Wirklichkeit (P), deren mentale Verarbeitung (πS und πH) und Sprechhandlung (p) übereinstimmen, dass sie beim sprachlichen Handeln konvergieren.

Eine solche pragmatische Wahrheitsbestimmung erfasst die Konvergenz von außersprachlicher, mentaler und sprachlicher Wirklichkeit im Zuge historisch-gesellschaftlicher Prozessierung sprachlichen Handelns allgemein.

Aufgrund qualitativ-empirischer Diskursanalysen legt sich linguistisch eine Ausdifferenzierung von drei Teilbereichen im Mentalen (π) nahe: Wissen im engeren Sinn, Glaubens-/Bewertungssystem und Emotionen. Dies ermöglicht eine verfeinerte Bestimmung des Wahrheitsbegriffs.

‚Wahrheit‘ und die Konzentration auf Assertionen

Eine (gleichsam aristotelisch fundierte) Auffassung von Sprache ist auf den mentalen Teilbereich des Wissens im engeren Sinn (i.e.S.) konzentriert; die Assertion gewinnt so unter den Sprechhandlungen einen zentralen Stellenwert. Andere Sprechhandlungen werden lange daran gemessen – eben bis zur Entfaltung der Linguistischen Pragmatik.

Sprechhandlungsanalytisch ist die illokutive Qualität einer Assertion, wie eingangs gesagt, dadurch gekennzeichnet, dass S und H inhaltlich auf den gleichen Wissensstand über die Wirklichkeit gebracht werden. Zweck einer Assertion ist also, das sprecher- und hörerseitige Wissen i.e.S. (πS und πH) zu synchronisieren; so wird jedes weitere Handeln gleichermaßen auf den über die Wirklichkeit (P) gewussten propositionalen Gehalt (p) gegründet, und zwar im Sinne eines verallgemeinerten Gewussten. S antizipiert, dass H eine entsprechende Wissenslücke in πH hat, und macht ihm deshalb das verallgemeinerte Gewusste sprachlich zugänglich, über das er selbst in πS verfügt. Indem S das Gewusste propositional assertiert, wird es auch für H als allgemein der Wirklichkeit angemessen verbindlich, kurz: gilt nun beiderseits als ‚wahr‘.

Auch Erklärung und Begründung dienen einer Synchronisierung von Wissen i.e.S. Allerdings bezweckt das Erklären im besonderen ein Wissen über die innere Struktur eines Wirklichkeitsausschnitts; der propositionale Gehalt ist deshalb im einzelnen an der Wirklichkeitsstruktur P ausgerichtet. Im Unterschied dazu bezweckt das Begründen ein Verstehen, d.h. eine spezifisch hörergeeignete Wissensintegration; der propositionale Gehalt ist deshalb an der hörerseitigen Wissensstruktur πH ausgerichtet. Wahrheitsbezogene Konvergenz fächert sich für diese Illokutionen also hinsichtlich des Wissens i.e.S. spezifisch auf.

Weiter: Beim Behaupten ersetzt S die epistemische Verallgemeinerbarkeit durch ein Einzelwissen, genauer: durch ein eigens verantwortetes („subjektives“) Wissen, und setzt im propositionalen Gehalt ein bestimmtes Wissenselement aus seinem Kopf (πS) um; daher erfolgt bei H die Integration des geäußerten Wissenselementes nur soweit, wie es mit seinem Wissen i.e.S. sowie mit seinem Glaubens-/Bewertungssystem möglich ist, eben „auf Kredit“. Wird der Mangel an Verallgemeinerbarkeit in der Nachgeschichte der Kommunikation überwunden, erweist sich der Kredit als berechtigt (sonst eben auch nicht). Beim Vermuten bringt S das eigene Wissensvermögen zur Geltung und richtet den propositionalen Gehalt dezidiert am sprecherseitigen Mentalen πS aus; daher erfolgt auch hier die hörerseitige Integration in kombinierter Passung von Wissen i.e.S. und Glaubens-/Bewertungssystem.

Weitergabe von Assertionen

Ein besonderer Fall von Redewiedergabe ist die Weitergabe von Assertionen: Der Weitergebende kann diese Funktion kenntlich machen, indem er für seine sprachliche Vermittlung die originale illokutive Qualität suspendiert; so wird dem aktuellen Hörer die noch ausstehende, also erst angezielte hörerseitige Wissensintegration überantwortet. Im Deutschen macht man für solche illokutive Vermittlung (erster oder zweiter Hand) von zielbezogenen Modalverben Gebrauch: „Kai will bei der Demo gewesen sein, Kim soll auch dagewesen sein“. Es geht bei derartigen Äußerungen nicht um eine sprecherseitige Einschätzung der Wahrheit, sondern um den Assertionstransfer als solchen. Das gilt auch für den sog. inferentiellen Gebrauch der möglichkeitsbezogenen Modalverben („Das kann oder muss gar so gewesen sein“); dadurch kennzeichnet ein Sprecher die assertive Qualität für den propositionalen Gehalt als verantwortungsgemäß möglich oder notwendig.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche sprachliche Mittel lexikalischer oder grammatischer Art, um ‚Wahrheit‘ in Herkunft, Umfang oder Gewissheit einzuschätzen – ein hochinteressantes sprachvergleichendes Forschungsgebiet, das über die hiesige Begriffs-Thematik hinausführt.

Sprechhandlungen mit Konvergenzen jenseits von ‚Wahrheit‘

Auf einen anderen mentalen Teilbereich als das Wissen i.e.S. sind Illokutionen wie Vorwurf, Beleidigung, Vorschlag gerichtet: Es geht bei solchen Sprechhandlungen um die Konvergenz mit dem Glaubens- und Bewertungssystem. Darin sind zwar Übereinstimmungen mit der außersprachlichen Wirklichkeit und ihren Gegebenheiten strukturell präsent, doch sind sie nicht im propositionalen Gehalt aktuell. Insofern stehen nicht Einschätzungen der ‚Wahrheit‘ an, sondern solche der gesellschaftlich-historisch geteilten Angemessenheit.

Schließlich sind Illokutionen wie Tröstung oder Ermunterung auf den mentalen Teilbereich der Emotionen gerichtet. Auch hierfür ist also nicht das Wissen i.e.S. und dessen wirklichkeitsadäquate Verarbeitung handlungsrelevant, also nicht ‚Wahrheit‘. Vielmehr geht es um Konvergenzen zwischen situations- und interaktionsangemessener emotionaler Bearbeitung im Zuge kooperativen Handelns.

Sprechhandlungs-Ensembles

Für die Diskurs-/Textarten sei noch kurz der Bericht aufgegriffen. Er dient als eine Form des rekonstruktiven Handelns, genauer der ex-post-Weitergabe von Wissen über eine Vorgeschichte, die für Entscheidungen über das Folgehandeln der aktuellen Interaktanten relevant ist. Insofern ist das Sprechhandlungs-Ensemble beim Berichten durch Assertionen mit abschließender Einschätzung gekennzeichnet. (Konkret lassen sich auch Erläuterungen oder Vermutungen integrieren.) Für z.B. einen Forschungsbericht ist wiederum wesentlich, dass es speziell um wissenschaftliches Wissen geht, also um Erkenntnisse über die Wirklichkeit auf systematischer Basis theoretischer und methodischer Art. Dabei ist wissenschaftsgeschichtlich seit der Aufklärung, also der Kritik an der Scholastik, im sogenannten westlichen Denken anerkannt, dass wissenschaftliches Wissen vorläufig ist und dass es im Wege der Eristik, also des wissenschaftlichen Streitens gewonnen wird. Insofern spielt die Spezifik von wissenschaftlichem Wissen relativ zu Alltagswissen für die Feinunterscheidung von wissenschaftlichem und Alltags-Bericht eine Rolle – und demgemäß für die Frage nach der ‚Wahrheit‘.                      

Soweit eine beispielhaft ausgeführte Skizze von Begriff und Stellenwert der ‚Wahrheit‘ in einer Linguistischen Pragmatik. Sie ist hier konsequent handlungsanalytisch durchgeführt und insofern kritisch-komplementär ausgerichtet zu Semantisierungen der Pragmatik, wie sie zum Beispiel Searle betreibt.

Semantische Perspektiven auf ‚Wahrheit‘  

Eine weitere linguistische Erfassung von ‚Wahrheit‘ erfolgt durch wort- und bedeutungsgeschichtliche Analysen. Von besonderem Interesse ist, welche begrifflichen Aspekte zur Sprache gebracht sind und bereits wortsemantisch aufscheinen – und dies im Vergleich zu anderen Sprachen. Dazu abschließend ein schlaglichtartiger Ausblick.

Etymologisch geht das deutsche ‚Wahrheit‘ auf indogermanisch ‚wâr‘/‘wâra‘, d.h. auf das substantivierte Neutrum ‚Gegebenes‘, zurück und wird erst über rhein-fränkische Psalmenfragmente eigens als ‚wâhrheit‘ ausgebildet und so etwa von Notker genutzt (siehe Grimmsches Wörterbuch); Wirklichkeit und menschliche Rede werden zusammengedacht. In diese Denktradition und deren Ausdrucksweise sind zweifellos das Lateinische, das Griechische und das Hebräische eingeflossen.

Das lateinische ‚veritas‘ stellt vergleichsweise abstrakt eine korrespondierende Relation zwischen Wirklichkeit und Wissen (intellectus) her. Im (Alt-)Griechischen wird mit ‚aletheia‘ (ἀλήθεια) demgegenüber auf wissensbezogene Denkprozesse, auf die Tätigkeit des Erschließens selbst abgehoben, und zwar ex negativo [a-letheia]: Es wird das ‚Nicht-Vergessene, Nicht-Verborgene, Offenbare‘ ausgedrückt. Im (biblischen) Hebräisch begreift '‘ämät‘ (אֱמֶת) die Wahrheit als ‚Beständigkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit, Bewährtheit‘ – also bezogen auf ein Handeln und die Fundierung einer Handlungspraxis. (Man kennt die daraus abgeleitete Bekräftigungsformel ‚Amen‘.) Dieser Begriff wird im Alten Testament sehr eng mit ‚sädäq‘ (צֶדֶק) verknüpft, das heißt mit ‚Gerechtigkeit‘ im Sinne eines gemeinschaftsfördernden Handelns. Hier wird also bereits eine Art pragmatischer Auffassung zur Sprache gebracht.

Anmerkungen

  1. Die Handlungstheorie von Sprache hat mit der „pragmatischen Wende“ seit J.L. Austin, einem britischen Rechts- und Sprachphilosophen (1911-1960), und dem logisch-semantischen Sprachphilosophen J.R. Searle, seinem us-amerikanischen Schüler, ihren Ausgang genommen. Sie bildet den Kern einer Linguistischen Pragmatik, d.h. sprachwissenschaftlichen Praxisanalyse.
  2. Sprechhandlungen sind meist nach ihrer Illokution benannt.
  3. Interessant ist diesbezüglich z.B. die historische Figur des (Hof-)Narren, der von jeglicher Handlungskonsequenz für sein Reden ausgenommen ist.
  4. Die Darstellung ist abstrakt und daher nicht sinnvoll zu gendern.
  5. Das Kürzel p steht standardmäßig für ‚Proposition’ und hat als entsprechendes Relat die Majuskel P für die außersprachliche Wirklichkeit; das griechische π verdeutlicht die mentale Qualität des Wissens i.w.S.

Literatur

  • Austin, J.L. (1962) How to Do Things with Words. (William James Lectures 1955). London: Clarendon.
  • Michel, D. (1968) ‘ÄMÄT: Untersuchung über Wahrheit im Hebräischen. In: Archiv für Begriffsgeschichte 12, 30-57.
  • Searle, J.R. (1969) Speech Acts. Cambridge: UP.

Prof. Dr. Angelika Redder

Vom Studium der Physik, der Geographie und Germanistik her führte der Weg in die promotionsbelegte Allgemeine Sprachwissenschaft – im Rückblick die empirische Wirklichkeitund das Handeln des gesellschaftlichen Menschen in ihr auslotend. Gefunden wurde eine Handlungstheorie von Sprache, insbesonderedie Funktionale Pragmatik, auf deren Basis Theorie und Empirie sich vermitteln lassen. Gesucht werden Systematisierungen sprachlicher Formen und Funktionen, analysiert werden vor allem Sprache und mentale Prozesse, Kommunikation in Institutionen sowie Literarische Kommunikation. Perspektiven: Beiträge zur Erforschung von gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit in Europa sowie Wissenschaftskulturen und Wissenschaftssprachen. Aktuell: Koordination von 11 bundesweiten, interdisziplinären BMBF-Projekten im Rahmen der »Forschungsinitiative Sprachdiagnostik und Sprachförderung (FiSS)«. Leitung des Forschungsverbunds „euroWiss“, gefördert durch die VW-Stiftung, Teilprojekte in Hamburg, Chemnitz, Bergamo und Modena. Beteiligung am Forschungsverbund »Linguistic DiversityManagement in Urban Areas (LiMA)« in der Landesexzellenzinitiative (Lexi), Leitung desi-Nets »communication and action space«.