Mehrsprachig – aber kein Babel: Sprachenvielfalt im Reich der Karolinger
Latein hatte im frühmittelalterlichen Europa die Stellung, die Englisch im heutigen Europa (und in der ganzen Welt) einnimmt: Als lingua franca war das die Sprache, die alle Mitglieder der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Elite beherrschen mussten. Latein war die Verwaltungssprache, die es ermöglichte, überall verstanden zu werden: In dieser Sprache wurde das Recht öffentlich bekannt gemacht, aber auch Anweisungen an die Amtsträger und die Bevölkerung verkündet und Privilegien oder sonstige Urkunden verfasst. Trotz dieser vermeintlichen Einheit gab es eine Vielfalt, was das Sprachniveau betrifft. Für das Verfassen eines hagiographischen Textes (möglicherweise mit einem aufwendigen Prolog, aber vielleicht auch mit einer kunstvollen Fassung in Versform) schrieb man mit einem anderen Anspruch an die Qualität als bei der Niederschrift einer Sonntagspredigt an das Volk oder des Protokolls einer Gerichtsverhandlung. Es gibt die Sprache des Gelehrten und die Sprache des Bauern. Ein und dieselbe Person konnte diese verschiedenen Sprachebenen benutzen.[1] Nichtsdestoweniger ist uns das kulturelle Umfeld der großen Mehrheit der Bevölkerung kaum bekannt. In einer kulturell von Geistlichen dominierten Welt kommen „einfache“ Leute (wohl über 95 Prozent der damaligen Bevölkerung) kaum zum Vorschein – manchmal aber eben doch, etwa bei der Illuminierung von Handschriften. Selten werden einfache Laien dargestellt, wie im Sakramentar von Gellone, das im burgundischen Kloster Flavigny gegen Ende des 8. Jahrhunderts angefertigt wurde (Abb. 1).
Ideal der Einheit trotz Völkervielfalt
Im Reich der Karolinger, das sich vom Ebro bis zur Elbe und vom Atlantik bis zum Böhmischen Wald und zur italienischen Halbinsel erstreckte, herrschte eine große Völkervielfalt, deren Einheit im christlichen Glauben immer wieder beschworen wurde.[2] Diese Vielfalt wird vor allem am Recht deutlich. Trotz allgemeingültiger Herrschererlasse lebte jeder Einzelne unter seinem Eigenrecht. Es konnte sein, dass in einer gewissen Region neben dem römischen Recht, das u.a. für Geistliche gültig war, eine Person alemannischer Herkunft und sein Nachbar fränkischer Abstammung sich auf ihr jeweils gültiges Recht berufen wollten, durften und konnten. Dies wird durch Rechtssammlungen dokumentiert, die das Recht verschiedener Völker beinhalten und für die Rechtsprechung an einem und demselben Ort notwendig waren.
Vom 8. bis ins frühe 11. Jahrhundert gibt es mehrere Beispiele solcher Rechtskompendien (in jeweils anderer Zusammenstellung der Leges) in Aquitanien wie in Italien, in Bayern wie in Sachsen – so beispielsweise in Corvey, wo man um 945 das Recht der Sachsen (Lex Saxonum) und einen Teil des Rechts der Thüringer (Lex Thuringorum) samt Kapitularien kopierte.[3] Dort hatte man die bittere Erfahrung der Unterwerfung Sachsens unter Karl dem Großen noch in lebhafter Erinnerung. In der Überschrift zu einer Bestimmung, in der Rebellion mit dem Tod bestraft wird, wird diese Maßnahme explizit als „fränkisches Gesetz (Lex Francorum)“ bezeichnet (Abb. 2). Die fränkische Sichtweise auf die Eingliederung Sachsens in das Frankenreich war eine andere. In seiner Vita Karoli vertrat Einhard die Meinung, dass die Sachsen durch ihre Bekehrung zum Christentum „mit den Franken zu einem Volk sich verbanden“[4] (die gleiche Auffassung findet man auch im Bericht über Translation des hl. Alexander von Rom nach Wildeshausen um die Mitte des 9. Jahrhunderts, der im Auftrag eines Nachfahren Widukinds, des Anführers des sächsischen Widerstandes gegen Karl den Großen, verfasst wurde).[5]
Die Vielfalt im Reich der Karolinger ist nicht nur an der rechtlich begründeten, ethnischen Identität der dort ansässigen Völker sichtbar, sondern auch an den vielen „Ausländern“, die dort lebten – zum Beispiel Menschen angelsächsischer, irischer oder spanischer Herkunft. Sie werden nicht als Volk, sondern als Einzelperson oder als Mitglieder einer kleinen Gruppe fassbar. Daraus entstand eine Vielfalt sprachlicher Natur,[6] die hier nun aus einer sozialgeschichtlichen Perspektive geschildert werden soll.
Die Straßburger Eide
Als im Februar 842 zwei Söhne Kaiser Ludwigs des Frommen sich eidlich gegenseitige Unterstützung im Kampf gegen ihren Bruder, Kaiser Lothar, versprachen, haben sie jeweils in der Sprache der anderen Seite ihren Eid geleistet. Damit er von den Westfranken verstanden wurde, schwor König Ludwig der Deutsche in romanischer Sprache und der westfränkische König schwor umgekehrt in germanischer Sprache, damit er von den Ostfranken verstanden wurde. Der Text findet sich in der von ihrem Verwandten, Graf Nithard, verfassten Erzählung über den Streit, der das fränkische Reich zu Beginn der 840er-Jahre erschütterte. Ein Auszug davon ist hier in einer Handschrift aus dem frühen 11. Jahrhundert zu sehen (Abb. 3). Es handelt sich um das Ende von Ludwigs Eid, gefolgt von Nithards lateinischer Einleitung zu Karls Eid und dem Anfang seines Schwures („In Godes minna ind in thes christianes folches ind unser bedhero gealtnissi“ und so weiter – das heißt: „aus Liebe zu Gott und für das Heil des christlichen Volkes sowie unser beider Heil“ und so weiter) – drei Sprachen in nur wenigen Zeilen![7] Es wäre falsch zu behaupten, dass wir es hier mit „Deutschen“ und „Franzosen“ zu tun hätten, denn dieser Unterschied ist völlig anachronistisch. Obwohl er über romanische Gebiete herrschte, war die Muttersprache des in Frankfurt geborenen und in Aachen aufgewachsenen Karl eine germanische Sprache (seine Mutter, Kaiserin Judith, war eine Alemannin), sein Vater hatte ab seinem vierten Lebensjahr über dreißig Jahre in Aquitanien gelebt – das heißt in einem Romanisch sprechenden Umfeld. Daher beherrschte Karl der Kahle beide Sprachen. Damals war Mehrsprachigkeit innerhalb der politischen Elite etwas Normales – im Gegensatz zu den einfachen Leuten (bei der Eidleistung in Straßburg werden die Mitglieder des Heeres beider Herrscher angesprochen). Immer wieder war doch eine Übersetzung nötig. Ab und zu wird in den Quellen über den Einsatz von Dolmetschern hingewiesen – beispielsweise bei Versammlungen.[8]
Mobilität und Mehrsprachigkeit
In seiner Biografie Karls des Großen schreibt Einhard, dass der Kaiser nicht nur seine Muttersprache sprach, „sondern er widmete sich auch der Erlernung fremder Sprachen. Darunter brachte er es im Lateinischen so weit, dass er es wie seine Muttersprache redete, das Griechische aber konnte er besser verstehen, als selber sprechen“.[9] Im frühmittelalterlichen Europa war die sprachliche Vielfalt in den verschiedenen Regionen in unterschiedlichem Maße spürbar – damals war zum Beispiel Griechisch nicht nur an den Küsten Italiens, sondern auch mitten in Rom eine geläufige Sprache (ein beeindruckendes Beispiel der Mischung von Sprachen bietet die Liturgie der Kathedrale von Benevent).[10]
Sprachenvielfalt war innerhalb der Elite insofern notwendig, als diese Leute sehr beweglich sein mussten – so wurden nach der Eroberung des Langobardenreichs durch Karl den Großen Grafen Amtsträger aus den Gebieten nördlich der Alpen dorthin geschickt.[11] Ein eindrucksvolles Beispiel bietet das Leben Eberhards von Friaul († 866), der der Familie der Unruochinger angehörte, die im heutigen Nordfrankreich und Belgien ansässig waren. Gegen Ende der 820er-Jahre wurde er von Kaiser Ludwig dem Frommen nach Norditalien als Verwalter der Grenzregion geschickt, aber den Kontakt zu seiner Heimat verlor er nie, denn er gründete unweit von Lille die Abtei Cysoing um 854. Wenn wir davon ausgehen, dass er einige seiner in seinem Testament aufgelisteten Bücher gelesen hat, war er ein hochgebildeter Mensch.[12] Wir wissen nicht, welche Sprachen er im Alltag gesprochen hat, aber eines ist sicher: In Flandern und in Italien musste er unterschiedliche Sprachen fließend sprechen – und Latein wurde hier und dort bestimmt mit einer ganz anderen Färbung gesprochen! Sicher ist auch, dass er es mit unterschiedlichen Völkern zu tun hatte. Eine Handschrift aus dem späten 10. Jahrhundert, die die im Auftrag Eberhards durch Lupus von Ferrières um 836 zusammengestellte Rechtssammlung überliefert (Abb. 4), enthält nicht nur die Lex Salica und die Lex Ribuaria, sondern auch das Gesetzbuch der Langobarden, dasjenige der Alamannen sowie das der Bayern.[13]
Sprache als Social marker?
Die Sprachvielfalt war auch sozial bestimmt. Latein war im Karolingerreich die Sprache der Kleriker, aber die Priester mussten das Volk in dessen Sprache anreden. Ein berühmtes Beispiel dafür sind Anweisungen für die Taufe, wo beide Sprachen – Lateinisch und Volkssprache – gemischt werden, wie im sächsischen Taufgelöbnis in einer Handschrift, die wahrscheinlich im Kloster Hersfeld um 800 angefertigt wurde (Vatikan, Biblioteca Apostolica Vaticana, Pal. lat. 577, fol. 6v-7r), wo die Befragung in der Volkssprache geschrieben ist, die Anweisungen an den Priester jedoch auf Latein (Abb. 5): Forsachistu diobolae („Widersagst Du dem Teufel“)? – et respondet („er/sie antwortet“): – ec forsacho diabolae („ich widersage dem Teufel“) und so weiter. Dass für viele Priester die Umgangssprache nicht Latein war, wird durch einen Text nachgewiesen, dessen Überlieferung in der Volkssprache überhaupt nicht selbstverständlich ist. Es handelt sich um den Treueid dem Bischof gegenüber anlässlich einer Priesterweihe.[14] Dies zeigt, dass es keine große sprachliche Kluft zwischen den Leuten und ihren Pfarrern gab. Er war Einer von ihnen.[15]
Der Eintritt ins Kloster bedeutete auch eine sprachliche Umstellung, die einige Zeit kostete – und möglicherweise für einige nie vollständig gelang. Sonst wäre es nicht notwendig gewesen, die Regel des hl. Benedikt mit einer interlinearen Übersetzung zu versehen. Um die Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert wurde im Kloster St. Gallen die älteste erhaltene Übersetzung der Benediktregel ins Althochdeutsche angefertigt.[16] Der althochdeutsche Text wurde über den lateinischen Text geschrieben, weswegen von einer Interlinearversion gesprochen wird. Dieser Kodex ist keine Prachthandschrift, sondern eine Handschrift für den täglichen Gebrauch. Dafür wurden zum Teil Reststücke benutzt, wo der Schreiber sich dem ursprünglichen Schnitt des Pergamentblattes angepasst hatte. Es handelt sich um ein wichtiges Zeugnis dafür, dass nicht alle Mönche einwandfrei der lateinischen Sprache mächtig waren, und dass eine Version in der Volkssprache vermutlich zumindest für Novizen notwendig war (Abb. 6). Der Eintritt ins Kloster bedeutete nicht zuletzt kulturelles Neuland für viele Novizen, die noch im Kindesalter – als von ihren Eltern „geschenkte Kinder“ (pueri oblati) – in eine Klostergemeinschaft aufgenommen wurden.
Das Klosterleben bedeutete nicht unbedingt einen Bruch mit der Welt außerhalb der Klausur. Ein Beispiel dafür liefert Ratpert im 9. Jahrhundert. Er verfasste ein althochdeutsches Loblied, das zum Fest des hl. Gallus gesungen wurde. Allerdings ist dieses Gedicht (carmen barbaricum) nicht in der Originalsprache überliefert, sondern in der Übersetzung ins Lateinische, die ein anderer Gelehrter, der Mönch Ekkehart IV. († nach 1057), einige Generationen später angefertigt hatte, um diesen Text zu verewigen.[17] Man kann streiten, ob diese Entscheidung die Überlegenheit des Lateinischen über das Althochdeutsche um die Mitte des 11. Jahrhundert dokumentiert oder nicht – Tatsache ist, dass Mehrsprachigkeit ein Kennzeichen frühmittelalterlicher Eliten war.[18]
Fußnoten
- Michel Banniard, Viva voce. Communication écrite et communication orale du IVe au IXe siècle en Occident latin, Paris 1992.
- Zur Vielfalt im Karolingerreich siehe Pierre Riché, Die Welt der Karolinger, Stuttgart 1981, S. 15-27.
- Hubert Mordek, Bibliotheca capitularium regum Francorum manuscripta. Überlieferung und Traditionszusammenhang der fränkischen Herrschererlasse, München 1995, S. 378-386.
- Einhard, Leben Karls des Großen (Kap. 7), in: Reinhold Rau, Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte, Bd. 1, Darmstadt 1955, S. 177.
- Wilfried Pabst, Die Übertragung des Heiligen Alexander von Rom nach Wildeshausen (Translatio S. Alexandri), in: Heilige Helfer. Die Reliquien Alexanders und Reginas im Spiegel der Osnabrücker Bistumsgeschichte, hg. von Hermann Queckenstedt, Osnabrück 2001, S. 45-57.
- Dazu siehe Philippe Wolff, Sprachen, die wir sprechen: ihre Entstehung aus dem Lateinischen und Germanischen, von 100 bis 1500 n. Chr., München 1971.
- Nithard, Vier Bücher Geschichten (Buch 3, Kap. 5), in: Rau, Quellen (siehe Anm. 4), S. 441 (eigene Übersetzung).
- Reinhard Schneider, Vom Dolmetschen im Mittelalter: Sprachliche Vermittlung in weltlichen und kirchlichen Zusammenhängen, Wien 2012, S.79-81.
- Einhard, Leben Karls des Großen (Kap. 25), in: ebd., S. 197.
- Beispiele dieser Liturgie aus dem 8.-11. Jh., die von der Liturgie der norditalienischen Kirche von Mailand geprägt war (deswegen wird von „ambrosianischer Liturgie“ gesprochen), wurden 1993 von dem Musikwissenschaftler Marcel Pérès mit seinem Ensemble Organum aufgenommen: https://www.harmoniamundi.com/en/albums/chants-of-the-cathedral-of-benevento-2/. (abgerufen 12.11.2025)
- Siehe Eduard Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), Freiburg. i. Br. 1960.
- Luigi Provero u. Cristina La Rocca, The Dead and Their Gifts. The Will of Eberhard, Count of Friuli, and His Wife Gisela, Daughter of Louis the Pious (863-864), in: Frans C. W. J. Theuws u. Janet L. Nelson (Hrsg.), Rituals of Power. From Late Antiquity to the Early Middle Ages, Leiden 2000, S. 225-280.
- Oliver Münsch, Der Liber legum des Lupus von Ferrières, Frankfurt a. M. 2001.
- Stefan Esders u. Heike Johanna Mierau, Der althochdeutsche Klerikereid. Bischöfliche Diözesangewalt, kirchliches Benefizialwesen und volkssprachliche Rechtspraxis im frühmittelalterlichen Baiern, Hannover 2000.
- Steffen Patzold, Presbyter. Moral, Mobilität und die Kirchenorganisation im Karolingerreich, Stuttgart 2020. Zu den althochdeutschen Textzeugnissen siehe Elias von Steinmeyer, Die kleineren althochdeutschen Sprachdenkmäler, Berlin 1916.
- Franz Simmler, Franz Zur deutschsprachigen handschriftlichen Überlieferung der Regula Benedicti, in: Regulae Benedicti Studia16 (1987), S. 137-204.
- Peter Osterwalder, Das althochdeutsche Galluslied Ratperts und seine lateinischen Übersetzungen durch Ekkehart IV. Einordnung und kritische Edition, Berlin/New York 1982.
- Anna A. Grotans, Reading in Medieval St. Gall, Cambridge 2006, S. 124-125.